Hinzuverdienstgrenzen bei Senioren
Wer Altersrente bezieht kann bis zu 6.300 € anrechenfrei hinzuverdienen. Überschreiten arbeitende Senioren mit Ihrem Hinzuverdienst jedoch diese Grenze, wird ein Zwölftel des Betrags, der über die Grenze von 6.300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Hinzuverdienstdeckel begrenzt Einkommensanrechnung auf Rente
Es gibt allerdings eine Obergrenze für den Hinzuverdienst, den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, wie § 34 SGB VI regelt. Er wird errechnet, indem man die geminderte Rente und den Hinzuverdienst zusammenrechnet. Liegt dieser Betrag über dem Hinzuverdienstdeckel (höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Anrechnung auch bei EM-Renten
Die Anrechnung findet übrigens nicht nur bei Altersrenten, sondern auch Einkünften bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten statt, vgl. § 96a SGB VI.