Hartz IV

Hartz IV

Das SGB II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, soll Hilfebedürftigen das Existenzminimum sichern, bedeutet in der Praxis aber häufig eine große Zahl von Streitigkeiten zwischen den Kunden und ihren Jobcentern.

Berechtigungsschein vom Amtsgericht

Vorm Gang zum Anwalt bitten wir Sie sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu besorgen, soweit Sie keine Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht ab Widerspruchsverfahren haben oder Ihre Rechnung nicht selber zahlen wollen. Die Beratungshilfestelle am Amtsgericht hat werktags von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Nehmen Sie bitte, soweit vorhanden, Ihren aktuellen Grundsicherungsbescheid, einen aktuellen Kontoauszug, Ihren Mietvertrag und ggf. das Schreiben/den Bescheid gegen den Sie sich wehren wollen, gleich zum Rechtspfleger an der Beratungshilfestelle mit. Achten Sie darauf, dass alle Mitglieder Ihrer BG auf dem Schein miteingetragen werden.

Hartz IV über die einstweilige Anordnung

Bürger, die Hartz IV nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, steigt, so dass immer häufiger Eilanträge ans Sozialgericht erhoben werden müsse. Stellen Sie unbedingt vorher oder zeitgleich auch einen Vorschussantrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter! Im Umhang mit Ihrem Jobcenter ist im Übrigen Vorsicht geboten. Rechtsanwalt Richter macht Sie jedoch stark, wenn Sie sich mit Ihrem Jobcenter einem scheinbar übermächtigen Gegner gegenübersehen.

Vorläufige Bescheide, Änderungsbescheide sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheide

Was viele Hartz IV-Empfänger nicht wissen. Vorläufige Bescheide sind verwirrend und nicht selten gefährlich. Beantragen Sie vor Ablauf der Jahresfrist daher im Zweifel die endgültige Festsetzung.

Wehren Sie sich besser gegen jeden Rückforderungsbescheid. Die Rückforderung von zu Unrecht bezahlten Geldern aus der Sozialkasse, als Folge eines begünstigenden Verwaltungsaktes, kann übrigens nur nach § 45 SGB X erfolgen. Je nachdem, ob die Rechtswidrigkeit von Anfang an bestand oder erst später eintrat, bestehen verschiedene Rücknahmevoraussetzungen. Auch das Rückforderungsverfahren muss ordnungsgemäß erfolgen, insbesondere der Rückforderungsbescheid nachvollziehbar sein. Gelegentlich ist der Rückforderungsanspruch der Behörde schon verjährt. Die Höhe der Aufrechnung schließlich ist auf 10 oder 30 % gedeckelt (vgl. § 43 SGB II). Nur bei unentschuldbaren Verstößen können nunmehr die vollen Sozialleistungen gem. § 34 SGB II zurückverlangt werden.

Fehler in Hartz IV-Bescheiden

​​​​Fehler in Hartz IV-Bescheiden finden sich ebenso häufig. Lassen Sie sich von uns helfen bei der zulässigen Widerspruchseinlegung. Erhalten Sie endlich alle Leistungen nach dem SGB II, wie den Alg ll-Zuschlag oder den Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung oder als Alleinerziehender. Lassen Sie sich ab sofort keine “Phantomeinkommen”, anrechnen.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Aktuell wird um nichts so verbittert mit dem Jobcenter gestritten, wie um die Kosten der Unterkunft und Heizung. In dieser wirklich unübersichtlichen Materie hilft Ihnen Rechtsanwalt Richter, dass Sie all die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter bezahlt bekommen, die Ihnen zustehen. Das entlastet Ihre ohnehin knappes Budget.
Lesen Sie hier zu den fünf häufigsten Fehlern bei den Unterkunftskosten
Da die wenigsten Kommunen in der Region Mainfranken über ein schlüssiges Konzept für die Mietobergrenzen vorgelegt haben, können Sie fast immer die höheren Beträge aus der Wohngeldtabelle zuzüglich einem Sicherheitszuschlag von 10 % erhalten.

Auch Hartz IV-Empfänger können übrigens die Miete gegenüber dem Vermieter im Falle von Mietmängeln.

Darlehen für Stromschulden

Bei Stromschulden gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Darlehen nach § 23 I SGB II zu stellen. Jobcenter sind ggf. sogar verpflichtet die Mietschulden zu übernehmen!

Sanktionen

Im Falle von Sanktionen einzelner BG-Mitglieder, der verweigerten Mitwirkung oder des Auszugs eines Haushaltsmitglieds wird dies oft neben einem niedrigeren Regelsatz zu niedrigeren KdU-Zahlungen durch das Jobcenter führen. Wehren Sie sich dagegen.
Sie bekommen bei Sanktionen durch uns einen kampferprobten Partner gegen das Jobcenter an die Seite. Wir helfen Ihnen sich gegen ungerechtfertigte Sanktionen zu wehren und schützen Ihr Existenzminimum vor ungerechtfertigten Eingriffen. Sie werden erleben, dass Sie nicht mehr zu Unrecht bestraft werden, wenn Sie aus gutem Grund einer Einladung zu einem Treffen im Jobcenter nicht gefolgt

Eingliederungsvereinbarung

In Eingliederungsvereinbarungen dürfen Jobcenter nicht alles hineinschreibe was sie wollen, sondern sind an gesetzliche Grenzen gebunden! Nicht selten werden Hartz IV-Empfänger dennoch dazu bewegt eine an sich rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung zu schließen oder im Falle der Verweigerung wird diese EGV als zwingend Eingliederungsverwaltungsakt erlassen. Dies müssen Sie sich nicht immer gefallen lassen, sondern sie können diese im Wege des Widerspruchs aufheben lassen.

Wohngeld und Kinderzuschlag

Geringverdiener mit Kindern können nicht nur Wohngeld, sondern auch den Kinderzuschlag beantragen. Dies kann helfen ein Abrutschen in Hartz IV zu vermeiden oder Ihnen den Weg hieraus weisen. Lassen Sie sich beraten!