Pflegerecht

Rechtsanwalt Richter hilft bei Auseinandersetzungen mit der Pflegekasse und anderen Sozialleistungsträgern.


Beratung im Pflegerecht in Schweinfurt

Eine Beratung im  Bereich des Seniorenrechts durch Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur kann Ihre Gefahr von Altersarmut merklich verringern, wenn Sie die richtigen Anträge auf Sozialleistungen zu stellen und Ihre Rechte auf Hilfe durchzusetzen lassen.

Einen höheren Pflegegrad erhalten

Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie höhere Leistungen von der Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz II hat die möglichen Leistungen aus der Pflegeversicherung deutlich erhöht und mit dem neuen Begutachtungsassessement (NBA) das Feststellungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit für breite Teile der Bevölkerung verbessert. Im Mittelpunkt der Prüfung steht nicht mehr das Zählen von Minuten, sondern die Restfähigkeiten des Pflegebedürftigen. Wurde Ihr Pflegegrad seit längerem nicht angepasst oder hat sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert empfiehlt sich ein Antrag zur Neufestsetzung. Denken Sie in diesem Zuge auch daran ggf. Ihren GdB erhöhen zu lassen. Einen zu niedrigen Pflegegrad greifen Sie mit dem Widerspruch gegen die Pflegekasse an.

Versorgung mit Pflegehilfs- und Hilfsmitteln

Wurden Ihre Anträge auf Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln abgelehnt? Wir führen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zuverlässig Widersprüche und Gerichtsverfahren!

Entlastungs- und Unterstützungsleistungen f

Wir beraten Angehörigen über die ihnen zustehenden Entlastungs- und Unterstützungsleistungen. Eine kompakte Erstberatung bei RA Richter gibt Ihnen hier die nötigen Kenntnisse über Ihre Rechte.

Ihre Pflege- bzw. Heimverträge prüfen lassen

Heimverträge sind zumeist gemischte Verträge mit mietrechtlichen, dienstrechtlichen und anderen Elementen. Nicht wenige Pflegeverträge enthalten für Sie Kostenfallen, ungünstige Klauseln und intransparente Regelungen und Begriffe. Nutzen Sie die  Hilfe von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. um mehr Sicherheit für Ihre Pflegeverträge zu erhalten.

Pflegedienstleistungserbringern helfen wir dabei rechtssichere Verträge zu gestalten. Bei Ärgern mit der Fachaufsicht Pflege QM bekommen Sie mit Rechtsanwalt Richter einen starken Partner an die Seite.

Immer wieder kommt es leider zu Ärger, wenn Pflegemängel auftauchen. Hier können Sie grundsätzlich, wenn heimvertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden oder  diese nicht unerhebliche Mängel aufweisen  gem. § 10 Abs. 1 WBVG eine angemessene Kürzung des vereinbarten Entgelts bis zu sechs Monate rückwirkend (!) vornehmen. Da die Minderung aber nicht kraft Gesetzes eintritt, müssen Sie hierbei einiges beachten. Lassen Sie sich daher individuell beraten.

Neuer Trend: Senioren-WG gründen

Im Trend liegt die Gründung von ambulant betreuten Senioren-WGs. Im Dickicht der Regelungen von Miet-, Pflege-, Vereins- und bürgerlichen Recht können Sie sich aber leicht verirren. Rechtsanwalt Richter als erfahrener Anwalt in diesem Bereicht nimmt Sie daher von Anfang an an die Hand bei der Gründung einer solchen Wohnform.