Sozialrecht

Sie erhalten von Rechtsanwalt Christopher Richter eine kompetente Beratung im Sozialrecht, die nur ein Anwalt geben kann, der die Abläufe vor den Sozialgerichten kennt.Sie spüren, wenn Sie vorm Sozialgericht um Ihre Rechte streiten müssen, dass Sie mit Rechtsanwalt Richter einen erfahrenen Sozialrechtler an Ihrer Seite haben. Sie haben mehr in der Tasche, wenn Sie die richtigen prozessualen Hinweise bekommen, wie Sie an die Ihnen zustehenden Sozialleistungen kommen. V Sie werden glücklich sein für das sehr dynamische Feld der Sozialgesetzgebung mit Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. einen kompetenter Partner an der Seite zu haben, der durch den Besuch des Lehrgangs zum Fachanwalt für Sozialrecht mit den neuesten Rechtskenntnissen in diesem Bereich ausgestattet ist und sich fortlaufend fortbildet.

Sozialhilfe und Sozialhilferegress

In Zeiten nur mäßig steigender Renten und gebrochener Erwerbsbiografien, auch aufgrund Teilzeitfalle, nimmt die Zahl der Rentner, die Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe beziehen zu und damit die Sozialhilferegressfälle gegen deren Angehörige. Gut verdienende Kinder rücken ins Blickfeld vom Sozialamt, wenn es für Heimkosten etc. einspringen muss. Zunächst lässt das Amt den familienrechtlich geprägten Unterhaltsanspruch aus §§ 1601ff. BGB auf sich überleiten und verlangt dann von den Angehörigen Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wer sich dem verweigert, der riskiert mit behördlichen Zwang überzogen zu werden. Gleichwohl muss das Amt den Unterhaltsanspruch vorm Familiengericht durchsetzen, wenn sich der vermeintliche Schuldner der Zahlung verweigert. In dieser komplizierte rechtlichen Situation ist anwaltlicher Rat nötig. Ggf. ist es bereits vorab sinnvoll die Überleitungsanzeige beim Regress eines Beschenkten mit dem Widerspruch anzugreifen. Im Übrigen sind die Berechnungen der Sozialämter im Hinblick auf die Höhe des zu leistenden Unterhalts nicht selten fehlerhaft.

Sozialversicherungsrecht

In einer Situation, wo sich die Sozialversicherung bei Ihnen aus heiterem Himmel oder nach Ankündigung meldet und nach einer Betriebsprüfung eine Versicherungspflicht feststellt, die Sie eigentlich vermeiden wollten, geben wir Ihnen wertvollen Rat. Sie erhalten bei uns als Unternehmer, Arbeitgeber oder Mitarbeiter eine kompetente Beratung im Sozialversicherungsrecht. Sie bekommen an mehr relevante Informationen, als Ihnen Ihr Steuerberater geben kann.
In einer Situation, wo sich unvermittelt die Sozialversicherung bei Ihnen ad hoc oder nach Ankündigung als Unternehmer, Arbeitgeber oder Ihrem Mitarbeiter meldet und nach einer Betriebsprüfung eine Versicherungspflicht feststellt, die Sie eigentlich vermeiden wollten, geben wir Ihnen wertvollen Rat.

Präventiv: Clearingverfahren

Wenn Ihr Mitarbeiter als Selbständiger beschäftigt wurde, aber im Rahmen der Betriebsprüfung als Angestellter behandelt wird, drohen rückwirkend Sozialversicherungsbeitragsforderungen bis vier und maximal dreißig Jahre.
Sozialversicherungrechtliche Risikogruppen sind hie rGeschäftsführer, arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter, Subunternehmer und Teilzeitbeschäftigte. Bei der Beschäftigung von Geschäftsführern, arbeitnehmerähnlichen Selbständigen i.S.v. § 2 SGB IV, wie Dozenten mit nur einem Auftraggeber oder Vertretern, und bei Privatversicherten, die nach der Elternzeit unterhalb der Jahresentgeltgrenze landen können, gibt es zudem weitere Haftungsgefahren u.a. in Bezug auf die Krankenversicherung. Bei der Zusammenarbeit mit selbständigen Unterfrachtführern oder Subunternehmern schließlich haften sie auch für deren Fehlern u.a. bei Verletzung der Mindestlohn-Vorschriften durch diese! Nutzen Sie unseren vertrauensvollen Beistand, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte Sie mit dem Vorwurf des Betruges zulasten der Sozialkassen, der Schwarzarbeit oder dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt konfrontieren.

Arbeitslosenversicherung (sog. ALG I)

Nach Erfüllung der Wartezeit stehen Ihnen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung zu.

Sperrzeiten
Jedoch verhängen Arbeitsagenturen immer wieder zu Unrecht Sperrzeiten wegen angeblichen Verstößen, wie im Falle der Kündigung, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder einer verspäteten Arbeitslosmeldung. In nicht wenigen Fällen können Sie sich jedoch hiergegen erfolgreich zur Wehr setzen! Rechtsanwalt Christopher Richter LL.M.Eur hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte erfolgreich geltend zu machen.

 

 

Pflege-, Renten- und Unfallversicherung

Anwalt Christopher Richter ist für Sie in den Situationen da, wo Sie sich in einer Situation der Schwäche befinden!

Unfallversicherung
Verletztengeld, Hinterbliebenenleistungen und Anspruch auf Übernahme von Reha-Kosten sind häufige Leistungen aus der Unfallversicherung. Wir geben Ihnen hier wertvolle rechtliche TippsDie Streitigkeiten mit der Unfallversicherung können so merklich abnehmen. Und im Falle des nötigen Rechtsstreit steht Rechtsanwalt Christopher Richter kompetent an Ihrer Seite.

 

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine für Behinderte wichtige Sozialleistung zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in Schule, Ausbildung und am Arbeitsplatz usw. Wir setzen Ihre Rechte durch, ob es bei der Feststellung der Schwerbehinderung ist, der Beantragung von Merkzeichen oder bei Streitigkeiten um die Höhe von Leistungen, auch im Persönlichen Budget. Besonders bei der kostenintensiven Beschaffung eines behindertengerechten PKWs, dessen Umbaukosten und der Erlangung des hierfür benötigten Führerscheins gibt es häufig Streit mit den Sozialhilfeträgern. Eine Beschränkung der Kosten ist im Einzelfall nicht gerechtfertigt, genauso wenig, wenn Betroffenen ungeeignete PKW-Kaufangebote vorgeschrieben werden!

BaföG und Ausbildungsförderungsrecht

Studieren ist teuer und das BAföG für viele Studierende eine wichtige Unterstützung. Wegen nicht angegebenen Vermögen oder Einkommen kommt es jedoch immer häufiger dazu, dass BaföG-Bezieher durch den Datenabgleich ins Visier der Verwaltung rücken. Neben dem Rückzahlungsbescheid sehen sich die ehemaligen BafÖG-Bezieher nu einem Strafverfahren (Stichwort: “BaföG-Betrug”) gegenüber. Bei der Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung und der Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten berät und vertritt Sie souverän Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie nicht selten einem Strafverfahren entgehen können, wenn Sie bereits im Verwaltungsverfahren von einen im BAföG-Recht erfahrenen Anwalt, wie Herrn Richter, LL.M.Eur. vertreten werden.