Korruption[1] ist eine ernstzunehmende Problematik, denn sie erschüttert schon im

Verdachtsfalle das Ansehen des Staates und seiner Einrichtungen empfindlich und nachhaltig.2 Dabei sind Rathäuser nach der Statistik offenbar ein bevorzugter Tatort[2], auch wenn in der Öffentlichkeit sonst eher Maskendeals und illegale Wahlkampfspenden auf Bundesebene diskutiert werden.

Es überrascht nicht, dass die Stadt Schweinfurt von solchen verwerflichen Aktivitäten[3] nicht verschont bleibt. In jüngster Zeit machte hier ein Spesenabrechnungsbetrug im Kulturreferat[4] sowie Grundstücksverkäufe unter Wert im Liegenschaftsamt[5] von sich reden. Doch soll hier nicht an der bloßen Erwähnung die Darstellung aufhören, sondern mit einer vertieften Analyse gefragt werden, ob die Skandale durch eine bessere Compliance verhindert hätten werden können.

  1. Spesenabrechnungsbetrug

Den Medien[6] ist zu entnehmen, dass der ehemalige Theaterleiter seine Spesenabrechnungen nur von seinem Stellvertreter gegenzeichnen lassen musste. Das legt nahe, dass gegen das im ComplianceBereich etablierte Vier-Augenprinzip verstoßen wurde, was bedeutet, dass ein Vorgang von mindestens vier Augen geprüft werden muss, wobei der Profiteur des Antrages freilich nicht mitprüfen darf, da er ja in eigener Sache im Interessenskonflikt steht. Es stellt sich auch die Frage, ob der Prüfer die ausreichende Kompetenz7 durch Schulungen mitbekommen hat, denn ansonsten hätte er erkennen müssen, dass ein eingereichter Bewirtungsbeleg gar nicht vom Antragssteller kommen konnte, da er zu dem Zeitpunkt im Ausland weilte.

Berichtet wurde außerdem, dass die Affäre erst lange hausintern ermittelt wurde, bis sie an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.[7] Dies kann verschiedene Gründe haben, es könnte aber auch aus einem strukturellen Problem folgen: Schweinfurt hat (noch) kein/e externe/n Compliance-ManagerIn. Anonyme Hinweise führen – das zeigt die Erfahrung- häufig nicht zu Ermittlungen oder Konsequenzen, weil wichtige Rückfragen an den Hinweisgeber nicht gestellt werden. Der oder die whistle-blower/in will sich nämlich häufig nicht offenbaren, weil die Befürchtung besteht, dann später berufliche Konsequenzen zu spüren zu bekommen, da ein interner Complianc-ManagerIn ja Teil der Verwaltung ist – und damit zumindest partiell Vorgesetzte(r). Eine Lösung könnte hier die Installation eines externen Compliance-Managers sein, womit andere Städte gut Erfahrung gemacht haben, zumindest wenn die Position offen ausgeschrieben wird.[8

II. Grundstücksdeals im Maintal[9]

Die Position des Wirtschaftsförderers ist per se ein korruptionsgefährdete Position, was anhand verschiedener Risikofaktoren unzweifelhaft festgestellt werden kann (Möglichkeit Aufträge zu vergeben, Bewilligung von Zuschüssen, Fördermitteln und Leistungsbewilligungen etc.). Dabei gibt es viele weitere Motivatoren für Korruption als „Schmiergelder“, wie etwa das Streben nach Einfluss, fehlende Anerkennung oder eine Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitssituation.[10] So kann auch die Angst vor Arbeitsplatzverlust eine Ursache sein die Grenzen zu überschreiten, wenn andere Personen um einen herum auch von Jobverlust nach einem politischen Wechsel bedroht sind.[11] Dann eine Erfolgsbilanz mit vielen Grundstückkäufern und neuen Gewerbesteuerzahlern präsentieren zu können, ist nach lebensnaher Betrachtung ein starker Antrieb.

Beamte haben nach § 34 Beamtenstatusgesetz ihre Aufgaben uneigennützig nach besten Gewissen zu machen und die Nichterfüllung von Pflichten ist gem. § 47 BeamtStG ein Dienstvergehen. Damit ist das systematische mehrfache Unterlassen der Einholung von Gutachten jedenfalls ein Verstoß, der durchaus zu einer Strafbarkeit wegen Untreue führen könnte. Nach dem heutigen all-crimeAnsatz wäre ggf. auch das Delikt der Geldwäsche mitbetroffen.

Über 30 Jahre hat der betroffene Wirtschaftsförderer  für die Stadt Schweinfurt gearbeitet, die meiste Zeit als Leiter des Liegenschaftsamtes und Wirtschaftsförderer. Nach heutigem Compliance-Verständnis hätte eine Personalrotation oder zumindest ein Wechsel in den Zuständigkeitsbereichen zur rechten Zeit dazu führen können, dass die Gesetzes- und Regeltreue in der Organisationseinheit Liegenschaftsamt sichergestellt wird. Auch die Etablierung eins Verhaltenskodex für städtische Mitarbeiter und ein ergänzter für Vorgesetzte, die zusätzlich etwa von Zeit zu Zeit die Strukturen Ihres Verantwortungsbereiches im Hinblick auf eine erhöhte Gefährdung Einzelner zu überdenken haben13, hätte die Gesetzes- und Regeltreue sicherstellen können. So könnte zudem zu problematisieren sein, ob familiäre Verbindungen zwischen Stadträten (m/w/d) und Beschäftigten der Verwaltung zu Interessenskonflikten führen können.+

III. Fazit

Die Stadt hat beschlossen die Stelle eines/r externen Compliance-Beauftragtem/n auszuschreiben, was sicher eine gute Idee ist. Zumal die städtische Compliance-Beauftragte und der CSU-Fraktionschef liiert sind, was unter Compliance-Gesichtspunkten eine unglückliche Konstellation für Schweinfurt ist. Aber alle neuen Strukturen werden nur dann effektiv sein, wenn der Compliance-Gedanke in der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung gelebt wird. Dazu  braucht es zum einen Vorgesetzte, die ein echtes Vorbild vorleben und zum anderen regelmäßige Fortbildungen zu diesem Thema und die Aufstellung eines Compliance-Handbuches sowie dessen ständige Aktualisierung für die Stadt Schweinfurt. Auch Ergebnisse des Compliance-Prozesses – etwas auch das zu schaffende Handbuch und Problemfälle – sollten auf der Homepage der Stadt regelmäßig veröffentlicht werden.

Wichtige Fragen, die noch zu stellen sind, sind:

1. Gelten für die Stadträte Verhaltensregeln zur Annahme von Geschenken, sonstigen Vorteilen und bei Interessenskollisionen sowie zum Umgang mit vertraulichen Informationen?

2. Veröffentlicht die Stadt Schweinfurt die Angaben der Mandatsträger zu Beruf, Anstellung, Beteiligungen, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden jährlich in geeigneter Form?

3. Stellt die Stadt Schweinfurt in regelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass die korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete und die entsprechenden Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung fest?

Sie haben Fragen über eine funktionierende Compliance-Struktur oder brauchen als Whistle-Blower Unterstützung? 0931-47085337

Der Autor Christopher Richter, LL.M.Eur ist1. Sprecher der Schweinfurter Bürgerplattform.


[1] Es gibt keine gesetzliche Definition der Korruption, man versteht darunter aber den Missbrauch einer Vertrauensstellung einer Vertrauensstellung in einer nichtwirtschaftlichen Organisation, vgl.            Handbuch der Korruptionsbekämpfung und Compliance der Stadt Marburg, 8. Aufl. 2001, S. 5.

[2] Transparency Deutschland, Scheinwerfer 82. Ausgabe, S. 4.

[3] https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/bafoeg-betrug-mehr-als-drei-jahre-haft-art-10061437

[4] https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/lesermeinung-der-aktuelle-abrechnungsbetrugsfall-erschuettert-dasvertrauen-der-schweinfurter-buerger-in-die-sauberkeit-ihrer-verwaltung/

[5] https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/aerger-mit-den-grundstueckspreisen-im-maintal-was-sagt-die-stadtschweinfurt-art-10676372

[6] https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/betrugsverdacht-gegen-schweinfurter-amtsleiter-stadt-plantkuendigung-art-10600426 und https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/staatsanwaltschaft-willanklagen-ex-kultur-chef-soll-vor-gericht-77061960.bild.html?wtmc=ob.feed 7 Transparency Deutschland, 82. Aufgabe, S. 9.

[7] Nach Medienberichten soll der Mitarbeiter sogar noch eine Leistungsprämie nach Bekanntwerden der Vorwürfe erhalten haben.

[8] www.transparency.de/publikationen/detail/article/vorstelllung-korparatier-mitglieder-landeshauptstadt-potsdam/

[9] https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/wenn-die-stadt-firmen-mit-dem-anwalt-droht-was-stimmt-nicht-mitschweinfurts-grundstueckspreisen-art-10676346

[10] Handbuch der Korruptionsprävention und Compliance, 8. Aufl. 2021, S. 12.

[11] https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/schweinfurts-spd-wuerdigt-thomas-end-art-10368951 13 Dazu ausführlich: Handbuch der Korruptionsprävention und Compliance, 8. Aufl. 2021, S. 12.