Kosten

telefonische Erstberatung

Vorab: Für eine kurze Anfrage per E-Mail oder Telefon berechnen wir Ihnen nichts. Das sind also in der Regel Anfragen wie: “…habe ich hier eine Chance, zu Schmerzensgeld zu kommen?” oder: “Sollte ich in dieser Strafsache einen Anwalt nehmen, und welche Kosten kämen auf mich zu?” oder Ähnliches.

Wie in den meisten Kanzleien der Fall, rechnen wir ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dabei zählt der Grundsatz, dass Anwaltskosten höher sind, wenn der Gegenstandswert (vereinfacht gesagt der Geldbetrag, um den es in der Rechtsangelegenheit geht) höher ist, und umgekehrt.

In den meisten Fällen greift die Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden. Was viele nicht wissen: Sie müssen (und sollten auch) sich als Rechtsschutzversicherte nicht erst an Ihre Versicherung wenden, wenn Sie ein Problem haben. Die Versicherung schlägt Ihnen zwar DEN angeblichen Fachmann in Ihrer Nähe vor; allerdings in aller Regel nicht deswegen, weil er auch wirklich der Beste für Ihr Problem ist, sondern weil dieser Anwalt mit der Versicherung einen Vertrag geschlossen hat, dass er weniger als andere Anwälte mit der Versicherung abrechnet, die Versicherung also Geld spart.

Für einkommensschwache Menschen gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, d.h. der Staat springt unter Umständen bei den Anwalts- und Gerichtskosten ein, um diesen Bürgern den Schutz ihrer Rechte zu ermöglichen. Informieren Sie sich darüber im Internet oder rufen Sie uns unverbindlich hierzu an. Falls das alles nicht greift, machen wir Ihnen bei Bedürftigkeit ein Angebot für die Rechtsvertretung insgesamt, Sie entscheiden dann selbst, ob ihnen die anwaltliche Betreuung dies Wert ist.

Die 5 schlimmsten Fehler bei der Beantragung der Beratungshilfe finden Sie hier

In diesen und in allen anderen Fällen werden Sie von uns vorab darüber aufgeklärt, ob ein Risiko auf Sie zukommt, und, wenn ja, wie groß dieses Risiko in Ihrem Fall ist. So gibt es keine bösen Überraschungen.

Eine kurze telefonische Erstberatung ist bei uns wie gesagt grundsätzlich kostenlos. Zwar müssen und wollen wir natürlich für unsere Arbeit bezahlt werden, wollen aber nicht mit jedem “kleinen Handgriff” unangemessenes Geld verdienen. Gerade für Erstberatungen, seien sie auch noch so kurz, verlangen andere Kollegen bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. Das halten wir nicht für gerechtfertigt.