Studentische Krankenversicherung nicht für Doktoranten

BSG zur studentischen Krankenversicherung für Doktoranden Nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts können Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach dem Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, nicht die kostengünstigere Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen  (Az.:  B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R). Doktoranten sind nicht vergleichbar mit eingeschriebenen Studenten […]