Kosten 2018

Für eine kurze Anfrage per E-Mail oder Telefon berechnet Ihnen Rechtsanwalt Richter nichts. Das sind also in der Regel Anfragen wie: “…habe ich hier eine Chance, Hartz IV zu bekommen?” oder: “Sollte ich in dieser Mietsache einen Anwalt nehmen, und welche Kosten kämen auf mich zu?” oder ähnliches.

Wie in den meisten Kanzleien der Fall, rechnen wir ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dabei zählt der Grundsatz, dass Anwaltskosten höher sind, wenn der Gegenstandswert (vereinfacht gesagt der Geldbetrag, um den es in der Rechtsangelegenheit geht) höher ist, und umgekehrt.

In den meisten Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden. Was viele nicht wissen: Sie müssen (und sollten auch) sich als Rechtsschutzversicherte nicht erst an Ihre Versicherung wenden, wenn Sie ein Problem haben! Wir holen für Sie Ihre Deckungszusage kostenfrei ein.

Für einkommensschwache Rechtssuchende gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, d.h. der Staat zahlt unter bestimmten Umständen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Informieren Sie sich darüber im Internet oder rufen Sie uns unverbindlich hierzu an.

In diesen und in allen anderen Fällen werden Sie von uns vorab darüber aufgeklärt, ob ein finanzielles Risiko auf Sie zukommt, und, wenn ja, wie groß dieses Risiko in Ihrem Fall ist. So erleben Sie keine bösen Überraschungen.

Eine kurze telefonische Erstberatung ist bei uns grundsätzlich kostenlos.

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