Fallen beim Pflegevertrag

Der Abschluss eines Pflegevertrages ist wegen dem oft nicht geringen Eigenanteil mit Vorsicht zu genießen. Der im Pflegerecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen in diesem Beitrag ein paar wichtige Punkte vor, auf die Sie auf jeden Fall achten sollten.

Auf  Zusatzkosten achten

Weil die Kosten für Pflegeleistungen in der Regel höher sind als die Leistungen aus der Pflegekasse, müssen Sie das Delta privat aus Ihrer Rente oder sonstigen Einkünften oder Ersparnissen leisten. Sie müssen also kalkulieren, ob Sie sich das leisten können und ob eine Lücke über die Sozialhilfe oder sonstwie aufgefangen werden kann.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich vom Pflegeheim einen Kostenvoranschlag geben! Gute Pflegedienste beraten Sie außerdem auch bei der Auswahl und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und -materialien und informieren Sie über die relevanten Kostenträger. Akzeptieren Sie zudem nicht, wenn Klauseln enthalten sind, die dem Pflegedienst einseitig ein Recht zur Preiserhöhung geben auch in Bezug auf Investitionskosten. Über die Leistungen sollte zudem monatlich abgerechnet werden und Vorauszahlungen nicht verlangt werden dürfen.

Im Vertrag Leistungsbeschreibungen oder Zeitkontigente festlegen

Darauf sollten Sie achten. Werden im Pflegevertrag keine genauen Leistungskomplexe festgelegt, sondern nur nur schlagwortartige Bezeichnungen, wie „Grundpflege“ oder „Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI“ verwendet, ist der Vertrag zu intransparent, weil Sie dann nicht wissen welche Leistung Sie für Ihr Entgelt erhalten. Zudem sollte abgeklärt werden, ob auch Kooperationspartner des Pflegedienstes die Leistung erbringen dürfen. Es ist aber durchaus auch die Vereinbarung von Zeitkontigenten akzeptabel. Sie sollten auch im Vorfeld abklären, ob der Pflegedienst alle Leistungen anbieten bzw. vermitteln kann, die Sie evtl. mal benötigen (z.B. Intensivbetreuung, Beatmung etc.) und ob ausreichend gut qualifiziertes Programm vorgehalten wird. Gute Pflegedienste übernehmen auch die Aufsicht über die Medikamentenversorgung, inklusive der Bereithaltung neuer Rezepte sowie deren Einlösung. Wenn der

Tipp vom Anwalt: Immer mehr Pflegedienste lassen sich extern zertifizieren oder Qualitätssiegel verleihen. Eine Nachfrage bei der Pflegekasse, Ihrem Hausarzt oder bei den regionalen Beratungsstellen (z.B. Pflegestützpunkte) kann Ihnen wichtige Information über den Pflegedienst liefern.

Auf die  Kündigungsfristen achten!

Grundsätzlich muss jeder Pflegevertrag außerordentlich, aber auch ordentlich kündbar sein. Eine Kündigungsfrist von unter zwei Wochen seitens des Pflegedienstes ist jedoch unangemessen kurz, so der Sicherstellungsauftrag nicht eingehalten werden kann. Der Pflegende hat das Recht haben jederzeit und ohne Angaben von Gründen fristlos zu kündigen. Zudem kann vereinbart werden, dass der Vertrag durch Tod des Leistungsnehmers automatisch endet. Sinnvoll ist, ein Ruhen des Vertrages zu vereinbaren bei vorübergehendem stationären Aufenthalt des Pflegebedürftigen im Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtungen sowie in der Kurzzeitpflege.

Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 09721/7934890