Mietvertrag mit AfD-ler anfechtbar

Ein Urteil mit politischer Sprengkraft hat das Amtsgericht Göttingen gefällt (Az.: 18 C 41/17). Gewöhnlich obsiegt die Alternative für Deutschland vor deutschen Gerichten, wenn ihr von Gemeinden der Zugang zu ihrer Stadthalle versagt wird oder wenn sie sonstwie ausgeschlossen wird, weil sie sich auf die Verfassung beruft, die sie immer wieder kritisiert. Nun hat einer ihrer Anhänger vor dem AG Göttingen in einer Räumungsklage aber eine Bruchlandung erlitten.

Mietvertrag erlaubte Dauernutzung durch Sohn

Ein Vermieter hatte zunächst dem Vater eines auch in den sozialen Medien mit Hetztiraden auffälligen Rechtsextremen eine Wohnung vermietet, der im Mietvertrag eine Passus aufnehmen ließ, wonach er seinem Sohn die Wohnung dauerhaft zur Nutzung überlassen darf. Es kam, wie es kommen musste. Der in Thüringer rechtsextremen Kreisen bekannte Mann verletzte durch spätabendliche lautstarke Besuche seiner Gesinnungsgenossen den Hausfrieden und der Vermieter kündigte ihm nach Abmahnung. Weil er sich zudem die ganze Zeit mit der „Antifa“ einen Kleinkrieg leistete, wobei auch das Eigentum des Vermieters beschädigt wurde, platze dem Vermieter endgültig der Kragen mit seinem Mieter.

Rechte Gesinnung muss bei Kleinkrieg mit Antifa dem Vermieter offenbart werden

Zurecht, wie das AG Göttingen jetzt urteilte. Weil der Mieter durch sein polarisierendes politisches Tätigkwerden – das rechtsextrem motiviert war, um genau zu sein – Anziehungspunkt für linken Widerstand – der bis zur Gewalt ausartete – war, hätte der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages hierüber aufgeklärt werden müssen. Der linke Widerstand gegen rechte Umtriebe, der in manchen Fällen – wie hier  -auch über das Ziel hinausschießt, hatte in diesem Fall Erfolg. Nach der Entscheidung verschiedener Fußballvereine AfD-ler als Mitglieder außen vor zu lassen, wie die Frankfurter Eintracht, FC St. Pauli oder der BVB, ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass der gesellschaftliche Widerstand gegen Rechts Erfolge zeigt.

AfD-ler als Zweckveranlasser belastete Mietverhältnis

Wie bekannt wurde, hatte er die gleichen Probleme nämlich schon bei seiner vorherigen Mietwohnung hervorgerufen. Der urteilende Richter nannte ihn daher einen „öffentlich-rechtlichen Zweckveranlasser“, eine Rechtsfigur, die etwa auch in dem Fall eines Ladeninhabers herangezogen wird, der Damen im  Schaufenster seines Ladengeschäfts spärlich bekleidet in aufreizender Weise posieren lässt und es in Kauf nimmt, dass die dadurch entstehende Menschenansammlung zu einem Verkehrschaos führt. Als solcher Zweckveranlasser sei er eine Belastung.

Der Richter thematisierte auch das Auftreten des Mieters über seinen Facebook-Account. Dass der Rechtsextreme sich auf seine Handlungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit für sein ausländerfeindliches Tun berief – was die übliche Verteidigung in diesen Kreisen ist, die anderen ihr Recht auf Leben, Ehre und Freiheit absprechen – verhallte vor Gericht. Der Richter sah den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung des Vermieters bestätigt. Der junge Rechtsextreme hatte die Wohnung ohne Räumungsfrist an den Vermieter zurückzugeben.