Versorgungsausgleich wirkt auf Rente
Eine Scheidung ist nicht nur persönlich tragisch, sondern für viele der Weg in die Altersarmut. Denn für die gemeinsame Ehezeit der Ehepartner gilt der Halbteilungsgrundsatz auch für die Rente, so dass ich Wege des Ausgleichs ganze Pakete an Entgeltpunkten in der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungspunkte oder Kapitalwerte – etwa bei der Riesterrente – hin und hergeschoben werden.
Altersarmut als Folge
Was im Scheidungsurteil gerne überlesen wird, hat im Alter gewaltige Auswirkungen: Denn die zehn Entgeltpunkte machen derzeit einen Wert von über 310 € aus. Dies spürt man aber erst, wenn man die Rente beantragt oder – wer bereits Rentner ist – sofort im Geldbeutel. Gerade bei kleinen Renten ist dann Altersarmut vorprogrammiert.
In Scheidungsverfahren sozialrechtlichen Rat einholen
Daher macht es Sinn, sich hier im Rahmen eines Scheidungsverfahren bezüglich den Folgen für die Rente auch sozialrechtlich beraten zu lassen. Denn es gibt durchaus Ausnahmen, wann der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, etwa dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war, bei geringfügiger Wertdifferenz, wenn die einzelnen Ausgleichswerte gering sind oder im Ausnahmefall bei grober Unbilligkeit. Der Königsweg kann auch oft der Abschluss einer notariellen Vereinbarung sein, in dessen Vorfeld die Einholung anwaltlichen Rates aber auch Sinn macht, da der Notar sie nicht einseitig vorteilhaft beraten darf.
Summe der Entgeltpunkte bestimmt Rentenhöhe, aber auch Wartezeit
Wer Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgeben muss, der bekommt am Ende eine niedrigere Rente heraus. Das kann schlimme Folgen haben. Der Ausgleichsberechtigte hingegen kann mit den zusätzlichen Punkten sogar als weitere Folge über die Wartezeit kommen und dann auf einmal doch einen Rentenanspruch bekommen, den er vorher mangels genügend Versicherungszeit (etwa 60 Monate) nicht bekommen würde.