Mietminderung

Mieter, die Grundsicherung erhalten können bei Mietmängeln auch gegenüber ihrem Vermieter mindern.

Kosten der  Unterkunft und Heizung um Minderungsbetrag kürzen

Erhalten Hartz IV-Empfänger die Kosten der Unterkunft auf iIhr Konto überwiesen, dann können sie die Miete um den jeweiligen Minderungsbetrag kürzen. Nicht höchstrichterlich geklärt ist jedoch, ob Sie in dem Fall die Differenz dem Jobcenter zurückgeben müssen. Die Höhe des Minderungsbetrages richtet sich nach Art (z.B. Schimmel, Lärm von Nachbarn, kaputte sanitäre Einrichtungen, Probleme mit den Heizkörpern etc.), Umfang und Schwere des Mietmangels.

Das  Jobcenter über die Mietminderung informieren

Wird der Vermieter direkt vom Jobcenter bezahlt, muss dieses auf Ihre Information hin nur noch die um die Minderung gekürzten KdU an den Vermieter überweisen. Keinesfalls darf das Jobcenter nach der Entscheidung des SG Karlsruhe (Aktenzeichen: S 15 As 2985/09) nach Minderung durch den Leistungsempfänger die Miete ohne Einverständnis des Kunden jedoch direkt und ungekürzt einfach an den Vermieter zahlen.

Minderung schlägt auch auf Nebenkosten durch

 Da die Mietminderung auch auf die Nebenkosten durchschlägt darf das Jobcenter demnach auch eine Betriebsnebenkostennachforderung direkt und ungekürzt an den Vermieter zahlen.