Übergabe Mietwohnung offenbarte Schäden
Ein Vermieter kann nach eigenem Gusto vom Mieter Schadensersatz in Geld verlangen ohne ihm vorher zur eigenhändigen Beseitigung von ihm hervorgerufenen Schäden auffordern oder seine Entscheidung dem Mieter gegenüber irgendwie begründen zu müssen.
Tipp vom Anwalt: Der Vermieter kann den erlangten Geldersatz dann zur Schadensbeseitigung oder auch zum persönlichen Konsum völlig frei verwenden.
Vermieter darf Rücknahme der Mietwohnung nicht ablehnen
Der Fall, der im Bereich von Bad Neustadt in Hollstadt spielte, war sogar vorm BGH gelandet (BGH-Urteil vom 28.02.2018, Az.: VIII ZR 157/17). Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. aus der Kanzlei Niggl, LAMPRECHT & Kollegen stellt Ihnen den interessanten Fall vor, Der auch klarstellt, dass der Vermieter generell nicht zur Ablehnung der Rücknahme einer beschädigten Mietwohnung berechtigt ist, Aber die Wiederherstellung in eigener Regie durchführen kann (sogenannte Ersetzungsbefugnis).
Mieter haftete für Schimmel und Kalkschäden
Nachdem ein selbstständiges Beweisverfahren die Verantwortlichkeit des Mieters für Schäden aufgrund Schimmelbildung Wegen fehlerhaftem Heiz- und Lüftungsverhalten, aber auch wegen Kalkschäden und Lackschäden, ergeben hatte, verlangt der Vermieter erfolgreich Schadensersatz von über 5000 €.
Keine Leistungspflicht zur Rückgabe ohne Schäden
Nachdem der Mieter die Ursprungsentscheidung wegen angeblich fehlender Fristsetzung vorm Landgericht Schweinfurt erfolglos angefochten hatte, stellte der Bundesgerichtshof nach eingelegter Revision klar, Dass der Vermieter tatsächlich keine Frist setzen musste, weil es ja auch keine originäre Leistungspflicht des Mieters zur Rückgabe der Mietsache in vertragsgemäßen Zustand gibt. Aus diesem Grund ist ein Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß §§ 280,241 Abs. 2 BGB – Anders als bei der Vornahme von Schönheitsreparaturen – richtige Anspruchsgrundlage.
Tipp vom Anwalt: Diese Anspruchsgrundlage findet sogar im nichtbeendeten Mietverhältnis Anwendung! Auch bei Verletzung von Obhuts- und Rücksichtnahmepflichten des Mieters, Also wenn dieser nicht schonend und pfleglich mit der Mietsache umgeht, ist sie oft heranzuziehen, Wenn es also darum geht das sogenannte Integritätsinteresse des Vermieters zu schützen.