Auch Darlehensverträgen unter Freunden können angerechnet werden

Eine richtige Räuberpistole wollte ein libanesisch- türkisches Ehepaar aus Hannover dem dortigen Jobcenter auftischen. In 39 Überweisungen von fünf Personen hatten die beiden Hartz IV-Empfänger innerhalb von wenigen Monaten stolze 117.000 € aus Bahrain, dem Libanon und den Vereinigten Arabischen Emirate erhalten. Angeblich war das ein Darlehen von Freunden, die ein kleines Vermögen mit Hahnenkämpfen verdient hatten. Das Jobcenter forderte darauf mehrere tausend Euro an gezahlten ALG II von den Beiden und ihren minderjährigen Kindern gem. 48 I Nr. 4 SGB II zurück.

Darlehen aus dem Ausland

Dagegen wehrten sich die beiden Märchenerzähler mit der Behauptung, Ihnen sei nur ein Darlehen für Ihre Hochzeit, eine Reise sowie für die Schulden des insolventen Vaters gewährt worden. Seit geraumer Zeit würden Sie das Darlehen sogar mit monatlich 250 € zurückzahlen, wobei das Geld über Mittelsleute in die Türkei und den Libanon gebracht würden.

Feststellungslast liegt beim Hartz IV-Empfänger

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seiner Entscheidung vom 25. April 2018 (L7 AS  167/16) klargestellt, dass die strengen Voraussetzungen, die an Darlehensverträge im Bereich des SGB II unter Familienangehörigen gestellt werden auch auf Darlehen im Freundeskreis übertragen werden können. Den Empfänger des Geldes trifft daher auch in diesem Fall die Feststellungslast, dass ihm das überlasse Geld nicht nur vorübergehend zugeflossen ist. Fehlen hingehen alle marktüblichen Mindestanforderung, wie Rückzahlungsvereinbarung oder Zinsen und kann auch kein nachvollziehbarer Grund für das Darlehen – wie hier – genannt werden, wird man nicht von einem ernsthaften Darlehensvertrag ausgehen können. Kein Wunder, dass in dem Fall auch die Staatsanwaltschaft Hannover – wenn auch erfolglos – wegen Geldwäscheverdacht ermittelt hatte!

Geldwäsche und Sozialbetrug

Tipp vom Anwalt: Bevor sie dem Jobcenter oder Gericht eine mutmaßlich so weithergeholte Räuberpistole auftischen, sollte Sie sich lieber auf ihr Schweigerecht berufen, um nicht noch weiter Gefahr zu laufen ein Verfahren wegen des Verdachts des Sozialbetrugs an die Backe zu bekommen!

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