Hilfe im Streit ums Familiengeld

 

 

 

Familiengeld für Hartz IV-Empfänger?

Im schon heftigen Streit um das Familiengeld zwischen dem Bundesland Bayern und dem Bund ist die nächste Eskalationsstufe erreicht. Während das Bundessozialministerium dem Freistaat nun die Auszahlung jeweils 250 €/Kind verweigern möchte, bleiben die Betroffenen noch mit vielen offenen Fragen zurück. Lesen Sie hier zu unseren Rechtstipp:

Widerspruch einlegen

Hartz IV-Bescheide, in denen die Anrechnung des Familiengeldes – das ab September das bisherige Betreuungsgeld ersetzt – bereits vorgenommen wird, sollten Betroffene mit dem Widerspruch angreifen, obwohl diese Bescheide wohl voraussichtlich rechtmäßig sind. Dies ist gleichwohl sinnvoll, da eine Änderung des Bundesgesetzes demnächst erfolgen könnte und der Eintritt der Bestandskraft Ihres Verwaltungsaktes verhindert werden sollte. Zudem haben Sozialgerichte dazu noch nicht entschieden. Es leuchtet ein, dass die Praxis in Bayern, dass Optionskommunen die Anrechnung nicht vornehmen, die anderen Jobcenter hingegen schon, kein einheitlicher Gesetzesvollzug ist. Das Recht kann ja nicht davon abhänig sein, in welchem Teil Bayerns Sie leben!

Tipp vom Anwalt: Bei vorläufigen Bescheiden  beantragen Sie zeitnah den Erlass eines endgültigen VAs Und legen Widerspruch ein!

Gutgläubiger Verbrauch

Erfolg später ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen dem ausgezahlten Familiengeld sollten Sie gegen diesen auf jeden Fall auch mit dem Widerspruch vorgehen, weil die SGB II- Regelleistung von Ihnen vor den Hintergrund der Aussagen der bayerischen Sozialministerin wohl gutgläubig verbraucht wurde. Wenn schon die Sozialministerin Schreyer sich auf den Standpunkt stellt, dass das bayerische Familiengeld nicht anrechenbar ist, wird man von einem Hartz IV-Empfänger wohl nicht  erwarten können, dass er die Worte der CSU- Ministerin als Wahlkampfgeplauder durchschaut.

 

Die Ausführungen hier stellen keine Rechtsberatung da, sondern dienen ausschließlich der Vorstellung  der Rechtsberatungsdienstleistungeng vom Rechtsanwalt Richter. Daherwird für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Hinweise nicht gehaftet.

Weitere Fragen hierzu? Rufen Sie 0931/47085337