Krankenversicherungsrecht
Wir vertreten ausschließlich gesetzlich Versicherte gegenüber Ihrer Krankenversicherung. Daher bekommen Sie bei einer Leistungsverweigerung durch Ihre Krankenkasse mit Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. einen starken Partner an die Seite, der Ihnen helfen kann, dass Ihr Anspruch auf eine Krankenbehandlung durchgesetzt wird. Die Erfahrung zeigt, dass private und gesetzliche Krankenkassen vermehrt – und oft zu Unrecht – Kosten nicht oder nur zum Teil erstatten und fälschlich auf Entscheidungen des MDK gegen die Aktenlage oder wegen angeblicher fehlender medizinischer Notwendigkeit verweisen. Teilweise werden Ihre Anträge am Telefon abgeschmettert, so dass Betroffenen der VA-Charakter dieser Entscheidungen gar nicht erkennbar wird! Wehren Sie sich gegen solche Praktiken.
Krankengeld
Das Krankengeld ist ein mächtiger sozialrechtlicher Anspruch. Bei der Frage des Bestehens oder Nichtbestehens entscheiden sich oft Existenzen. Beim Streit mit der Krankenversicherung um die Lückenlosigkeit der Arbeitsunfähigkeit, das Fortbestehen dieser und anderen Problemen haben Sie mit unserem Anwalt Christopher Richter einen kampferprobten Partner.
Abgelehnte Reha-Anträge angreifen
Um Ihre Gesundheit zu erhalten oder im Falle einer Krankheit wiederherzustellen, haben Sie Anspruch auf Vorsorge- bzw. Rehamaßnahmen gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenversicherung oder im Falle einer Berufskrankheit bzw. eines Arbeitsunfalls gegenüber dem Unfallversicherungsträger. Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. zeigt Ihnen, wie Sie mit Ihrem Widerspruch doch noch an Ihr Ziel eines Reha-Aufenthalts gelangen. Nutzen Sie die Chance wieder gesund zu werden und lassen Sie sich rechtlich beraten.