Schlechter Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice

Homeoffice wird für viele ArbeitnehmerInnen zur Gewohnheit. Und für Selbständige, die ihr Startup vom Wohnzimmer aus starten, gibt es oft am Anfang gar keine andere Alternative. Das kann aber auch Nachteile haben, wie der folgende Fall des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen kürzlich zeigt (LGS vom 26.09.2018, Az.: L 16 U 26/16).

Teleworking und Arbeiten in den eigenen vier Wänden

Gegen Ende November 2015 hatte da eine für die Deutsche Rentenversicherung im Homeoffice mit einem Teleworking-Arbeitsplatz ausgestattete Arbeitnehmerin Ihr Kind mit dem Fahrrad in den nahegelegenen Kindergarten gebracht. Auf dem Rückweg fiel sie vom Fahrrad und zog sich einen Verrenkungsbruch des rechten Ellenbogens zu.

Streit um Kosten der Krankenbehandlung

Dass der Fall überhaupt vor Gericht landete lag daran, dass nun Krankenkasse und gesetzliche Unfallversicherung über die Erstattung der Krankenbehandlungskosten von fast 20.000 € und die Frage, wer denn nun der zuständige Sozialversicherungsträger sei, stritten.Nach dem LSG jedoch lag kein Wegeunfall vor, da allein die Arbeit in der Wohnung dieser grundsätzlich nicht den Charakter der häuslichen Lebenssphäre nimmt. Ein Betriebsweg sei der Weg zum Kindergarten aber nicht, weil dieser nicht im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wurde. Das Bringen des Kindes war nach dem vorliegenden Sachverhalt hier auch nicht unterwartet notwendig geworden, um weiter die betriebliche Arbeit verrichten zu können, meinten die Richter.

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