Stütze für Gefangene?
Ein interessantes Urteil: Ein Strafgefangener, dessen Haft aufgrund einer stationären Heilbehandlung und anschließender Reha unterbrochen wird, hat unter Umständen einen Anspruch auf Hartz IV. Dabei bleibt das Jobcenter grundsätzlich zuständig, in dessen Bezirk der Gefangene seine Regelmaßvollzug verbüßt, auch wenn seine Krankheit für längere Zeit in einem anderen Jobcenterbezirk behandelt wird (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.02.2019, Az.: L 11 AS 474/17). Hier dauerte die Arbeitsunfähigkeit nur 4,5 Monate. Während der Haftunterbrechung gilt der Straftäter rechtlich u.U. übrigens nicht als Strafgefangener.