Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, ob in Ihrem Bescheid das Wort vorläufig auftaucht, wenn Sie neben der “Hartz IV” noch schwankendes Einkommen haben. Dann ist nämlich zwingende ein Durchschnittseinkommen zu bilden.
Hartz IV-Aufstocker, also in der Regel Langzeitarbeitslose, die es gut meinen, haben mit viel Bürokratie seitens der Jobcenter zu kämpfen. Jobcenter bewilligen ihnen gewöhnlich für ein halbes Jahr ihre Leistungen vorläufig und setzen nach Einreichung der Unterlagen oder manchmal nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endgültig fest. Aber auch andere Hartz IV-Empfänger mit einem regelmäßigen kleinen, aber schwankenden Zusatzeinkommen werden ihre Leistungen nur vorläufig erhalten. Manchmal erwachsen diese vorläufigen Bescheide mit Zeitablauf auch einfach in Bestandkraft. Soweit so kompliziert…
Anrechnung von Betriebskostenguthaben hier nur nach den Regeln des Durchschnittseinkommens
Die Überschneidung von Mietrecht und Hartz IV enthält auch viele Tücken. In der Regel sind die Guthaben aus Betriebskostenzahlungen – ähnlich wie der Lohn – nicht im Abrechnungsmonat, sondern später anzurechnen. Während der Lohn mit dem Zufluss auf das Hartz IV angerechnet wird, ist dies bei Betriebskostenguthaben wegen einer Spezialregel aus § 22 III SGB II erst im Monat nach dem Zufluss, dann aber vollständig. Soweit so verworren…
Guthaben aus Betriebskostenzahlung ist mit Zufluss Einkommen
Wenn nun aber ein Hartz IV-Aufstocker (somit Jemand der die Leistung nur vorläufig erhält), ein Betriebskostenguthaben von seinem Vermieter überwiesen bekommt, dann ist dieser Zufluss nicht voll im Monat des Zuflusses anzurechnen, sondern muss über die Monate (in der Regel 6) verteilt werden, urteilte das SG Hannover am 11.06.2020 (Az.: S 43 AS 3130/19). Die Argumentation des Jobcenters, dass das Guthaben nicht als Einkommen, sondern als eine Bedarfsabsenkung beurteilte, verwarf der Richter ins Reich der Phantasie. Beim Durchschnittseinkommen soll nach dem Willen des Gesetzgebers ja gerade nicht mehr nach Einkommensarten differenziert werden. Die generell Hartz-IV-Empfänger freundliche Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Berufung und Revision wurden zugelassen.
Auf die abschließende Festsetzung folgt oft der Erstattungsbescheid
Tipp vom Anwalt: Häufig wird der Erstattungsbescheid, der nach der abschließenden Festsetzung wegen der höheren Anrechnung ergeht, nach der Ansicht mehrerer Gerichte nicht Teil des Klageverfahrens gegen den vorläufigen und abschließenden Bescheid. Vergessen Sie daher nicht diesen und auch den abschließenden Bescheid anzufechten.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern stellt ein noch nichts rechtskräftiges SG-Urteil vor. Lassen Sie sich daher in jedem Fall rechtlich in Ihrem Einzelfall beraten.