Volle Härte nur bei Unentschuldbarkeit Der neue § 34 SGB II gibt den Jobcentern keinen Freibrief bei Pflichtverletzungen von Arbeitslosen alle Sozialleistungen zurückzufordern. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt festgestellt (LSG NRW vom 11.10.2018, Az.: L 7 AS 1331/17). Es wird mehr als einfaches Eigenverschulden verlangt Ähnlich wie beim AsylblG muss ein Verhalten zugrundeliegen, das […]