Betreuungsverträge sind kündbar

Neues BHG-Urteil zum betreuten Wohnen Der BGH hat wiedereinmal klargestellt, dass Betreuungsverträge auf maximal zwei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen werden dürfen (BGH vom 10.01.2019, Az.: III ZR 37/18). Andere Regelungen, auch über Teilungserklärungen, stellen einen unzulässigen Kontrahierungszwang dar. Als in der Regel gemischte Verträge mit Schwerpunkt auf den Dienstvertrag sind Betreuungsverträge somit nach § 62o […]