Pflegerecht

Pflegerecht und PflegeversicherungPflegerecht

Nach der Pflegereform kommen mehr Menschen in den Genuss der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Pflegekasse und anderen Sozialleistungsträgern unterstützt Sie als Ihr Schutzschild unser Fachanwalt für Sozialrecht Christopher Richter, LL.M.eur .

Nicht bearbeitet werden allerdings spezielle medizinrechtliche Fragen, wie etwa Arzthaftungsprozesse.


Rechtliche Beratung jetzt Deutschland weit

In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft kann bei Ihnen eine Beratung durch den Fachanwalt für Sozialrecht  Christopher Richter, LL.M.Eur die Gefahr von Altersarmut merklich verringern und Ihre Geldbörse voller machen, wenn wir helfen die richtigen Anträge auf Sozialleistungen zu stellen und Ihre Rechte auf Hilfedurchzusetzen.

Beantragung und Anfechtung von Pflegegraden

Ihr Wohlstand steigt, wenn Sie tatsächlich alle Pflegeleistungen ausschöpfen und einen höheren Pflegegrad erreichen. Durch Rechtsanwalt Richter erfahren Sie, wann und wo Sie die richtigen Anträge stellen. Denn das Pflegestärkungsgesetz II hat die Leistungen aus der Pflegeversicherung zum Teil erheblich erhöht und mit dem neuen Begutachtungsassessement (NBA) das Feststellungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit für breite Teile der Bevölkerung verbessert.

Einen kurzen Überblick finden Sie hier
Wichtigste Änderung ist aber die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. hier

Wurde Ihr Pflegegrad seit längerem nicht angepasst oder hat sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert empfiehlt sich ein Antrag zur Neufestsetzung. Denken Sie in diesem Zuge auch daran ggf. Ihren GdB erhöhen zu lassen. Einen zu niedrigen Pflegegrad greifen Sie mit dem Widerspruch gegen die Pflegekasse an.

Ungedeckte Bedarfe über Sozialhilfe decken

Können Sie die Kosten der Pflege nicht durch eigene Einkünfte, wie ihre Rente, oder durch Vermögen decken, ist daran zu denken Lücken mit Hilfe des Sozialamtes zu schließen. Personen mit niedrigem Pflegegrad 1 werden die Hilfen der §§ 70, 71 SGB XII  zu prüfen haben. Für Personen, die nicht regelmäßig im Sozialleistungsbezug stehen, bietet § 27a IV SGB XII Hilfen. Schließlich gibt es für Personen, die nur kurzzeitig pflegebedürftig werden, nach § 39c SGB V Hilfen zur Finanzierung der Versorgung um eine akute schwere Krankheit, einen Krankenhausaufenthalt oder eine amubulante Operation zu überwinden. Hier besteht auch die Möglichkeit der weiteren Aufstockung dieser Leistungen nach § 63 SGB XII, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegerad 2 hat.

 Versorgung mit Pflegehilfs- und Hilfsmitteln

Auch Ihre Anträge auf Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln haben durch unsere anwaltlichen Tipps bessere Chancen bewilligt zu werden. Bei der Ablehnung führen wir für Sie zuverlässig Widersprüche und Gerichtsverfahren.

Die schlimmsten Fehler bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln finden Sie hier

Lesen Sie hier zu Ihrem Anspruch auf einen Blindenführhund:

Zur Erstattungsfähigkeit von Wartungskosten gegenüber der privaten Krankenversicherung für die Betriebssicherheit Ihrer Prothese lesen Sie  hier

Kürzlich hat das SG Mannheim eine interessante Entscheidung getroffen, nach der im Einzelfall die Kosten zur Umrüstung aller Rolläden im Haus auf Elektroantrieb nicht zu übernehmen sind (SG Mannheim vom 22.07.2019, Az.: S 11 P 734/19).

Pflege- bzw. Heimverträge prüfen lassen

Heimverträge sind zumeist gemischte Verträge mit mietrechtlichen, dienstrechtlichen und anderen Elementen. Nicht wenige Pflegeverträge enthalten für Sie Kostenfallen, ungünstige Klauseln und intransparente Regelungen und Begriffe. Nutzen Sie die Hilfe von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. mehr Sicherheit für Ihre Pflegeverträge zu erhalten.

Zum Abschluss eines Pflegevertrages hier

Lesen Sie hier mehr zu den Grenzen der Umlagefähigkeit von Investionskosten auf die Heimbewohner

Immer wieder kommt es zu Ärger mit dem Pflegeheim, wenn Pflegemängel auftauchen. Hier können Sie grundsätzlich, wenn heimvertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden oder  diese nicht unerhebliche Mängel aufweisen,  gem. § 10 Abs. 1 WBVG eine angemessene Kürzung des vereinbarten Entgelts bis zu sechs Monate rückwirkend vornehmen. Da die Minderung aber nicht kraft Gesetzes eintritt, müssen Sie hierbei einiges beachten.

Nach einer neueren Entscheidung sind Reservierungsgebühren für Heimplätze u.U. rechwidrig: hier mehr

Vergütungsforderungen durch ausländische Pflegekräfte

Da immer mehr ausländische Pflegekräfte den Mindestlohn auch für Zeiten der Bereitschaft nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 505/20) nachfordern werden, besteht für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in derartigen Konstellationen ein hohes Haftungsrisiko, da über Monate schnell fünfstellige Nachforderungen auflaufen können. Daneben bestehen sozialversicherungsrechtliche Risiken (Scheinselbständigkeit etc.)und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorhaltung von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungs- beiträgen. Daher handeln Sie und warten nicht, bis der Staat auf Sie in repressiver Weise zukommt.

 Mit anwaltlicher Hilfe eine Senioren-WG gründen

Im Dickicht der Regelungen von Miet-, Pflege-, Vereins- und bürgerlichen Recht bei der Gründung einer Senioren-WG, einer ambulant-betreuten Wohngruppe oder einer Senioren-Hausgemeinschaft bietet Ihnen Rechtsanwalt Richter Klarheit und nimmt Sie an die Hand bei der Etablierung einer solchen Wohnform. Die Gründung einer solchen Senioren-Wohnform kann wegen des Poolens von Leistungen und durch Synergieeffekte ein altersgerechtes und menschenwürdiges Zusammenleben auch für den Durchschnittsrentner finanzierbar machen.

Lesen Sie hier in drei Schritten zur Senioren-WG

Wichtig: hier zur Abgrenzung zur stationären Einrichtung!

Nach wie vor kommt es bei Gründung dieser WGs zu dem Problem, dass Behörden diese immer wieder als Pflegeeinrichtung einstufen und somit der Aufsicht der Heimkontrolle unterwerfen wollen (vgl. dazu Art. 2 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG). Verhindern sie diese Gefahr von Anfang an durch eine umfassende anwaltliche Beratung.

Hier geht es zu unserem Ressort Mietrecht

In unserem Ressort Vorsorge und Betreuungsrecht finden Sie viele Informationen etwa zur Erstellung einer Pflegeverfügung.