Kein Unterlassungsanspruch gegen mietende Einrichtung Auf die Formulierung des Nutzungszwecks in der Teilungserklärung des Wohnungseigentums ist besondere Sorgfalt zu legen. Die klagende WEG-Gemeinschaft aus Berlin hat daher vor dem Bundesgerichtshof verloren, nachdem sie einem ihrer Mitglieder die gewerbliche Vermietung an eine Einrichtung, die Obdachlose tageweise unterbringt, verbieten wollte (BGH vom 08.03.2019, Az.: V ZR 330/17). […]