Unterbringung von Obdachlosen von Teilungserklärung nicht per se ausgeschlossen

Kein Unterlassungsanspruch gegen mietende Einrichtung Auf die Formulierung des Nutzungszwecks in der Teilungserklärung des Wohnungseigentums ist besondere Sorgfalt zu legen. Die klagende WEG-Gemeinschaft aus Berlin hat daher vor dem Bundesgerichtshof verloren, nachdem sie einem ihrer Mitglieder die gewerbliche Vermietung an eine Einrichtung, die Obdachlose tageweise unterbringt, verbieten wollte (BGH vom 08.03.2019, Az.: V ZR 330/17). […]