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Die Folgen verweigerter Mitwirkung

Neues BSG-Urteil: Ausnahme vom Kopfteilungsprinzip bei verweigerter Mitwirkung

Unterkunftskosten bei Hartz IV

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Hartz IV-Empfängern und den Jobcentern ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten (lesen Sie hierzu mehr!

Das Kopfteilungsprinzip und seine Ausnahmen

Doch auch wenn hierzu Einigkeit besteht, kann es Probleme geben, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht nur vorübergehend abwesend ist, wenn es eine (Voll-)Sanktionierung gegen ihn gibt oder Mietschulden als einmalige Leistung für die Sicherung der Unterkunft von der Behörde gezahlt werden (zu letzterem: BSG vom 18.11.2014, Az.: B 4 AS 3/14 R). Jetzt hatte das BSG über einen Fall zu entscheiden, wo die Individualansprüche der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht erhöht wurde, nachdem einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I gesperrt wurden.

Die Verletzung von Mitwirkungspflichten eines BG-Mitglieds nach § 66 I SGB I

Zurecht, wie das Bundessozialgericht jetzt feststellte (BSG vom 14.2.2018, Az.: B 14 AS 17/17 R). Die Bedarfsgemeinschaft als hier nichtfunktionierende Einstandsgemeinschaft müsse ihr nichtmitwirkendes Mitglied in die Verantwortung nehmen oder die Konsequenzen seines Verhaltens tragen. Mit ihrer Rüge der Verletzung von § 22 SGB II drangen die Kläger daher nicht durch.

Achtung: Nach dem SG Gießen vom 06.09.2021 (Az.: S 22 AS 214/21 ER) darf keine vorläufige Zahlungseinstellung bei fehlender Mitwirkung vom Jobcenter verhängt werden.

Tipp vom Anwalt: Haben Sie ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt? Drängen Sie auf eine Auflösung der Bedarfsgemeinschaft. Anders ist dies aber bei Verhängung einer Sanktion gegen ein BG-Mitglied, hier darf die Kopfanteilsmethode nach dem BSG nicht angewandt werden (Urteil vom 23.05.2013, Az.: B 4 AS 67/12 R).

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern dient der Vorstellung der Rechtsberatungsdienstleistungen der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen. Lassen Sie sich daher in jedem Fall individuell von RA Christopher Richter, LL.M.Eur.  beraten. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Infos wird nicht gehaftet. Mehr Infos hier: Hartz IV

Hartz IV auch für Teilzeitstudenten möglich

Hartz IV auch für Studenten

Hartz IV gibt es teilweise auch für Studenten, obwohl diese dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfüng stehen.

  1. Für Teilzeitstudenten

Die Antragstellerin leidete unter einer seelischen Erkrankung und ist in ambulanter nervenärztlicher Behandlung. Die Antragstellerin ist an einer bayerischen Universität eingeschrieben und studiert in Teilzeit, wozu ihr ihr behandelnder Arzt auch geraten hatte. Die Antragstellerin befand sich im 13,50. Hochschulsemester. Nachdem die Antragstellerin zwischenzeitlich exmatrikuliert war und in dieser Zeit ALG II bezog, immatrikulierte sie sich erneut, woraufhin das Jobcenter die Bewilligung aufhob.

Studium war nicht BafÖG förderungsfähig

Die Antragstellerin hingegen war der Ansicht, dass sie nicht nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II von Hartz IV-Leis-
tungen ausgeschlossen ist. Zudem absolviere sie kein Studium, das im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig sei. Die Förderungsfähigkeit beurteile sich ausschließlich nach § 2 BAföG. Gem. § 2 Abs. 5 BAföG werde Ausbildungsförderung jedoch nur geleistet, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.

Gesetzgeberischer Wille 

Die Antragsgegnerin hielt dem unter Verweis auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2015, Az. L 31 AS 2074/15 B ER entgegen, dass es nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche, das Studium
durch Reduzierung auf Teilzeit der Förderfähigkeit des BAföG zu entziehen und so in den
Genuss einer öffentlichen Förderung ohne Rückzahlungsverpflichtung zu gelangen.
das System der Grundsicherung so konstruiert sei, dass es nicht der Finanzierung einer Ausbildung dienen soll.

Teilzeitstudium wurde nicht missbräuchlich durchgeführt

Das SG Bayreuth ist den Ausführungen der Antragstellerin und der sie vertretenden Kanzlei am Theater (früher Niggl, Lamprecht & Kollegen gefolgt) und sich der überzeugenden Auffassung des LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2020, Az. L 9 AS 535/20 B ER, angeschlossen, zumal in dem vorliegend zu beurteilenden Fall nichts dafür ersichtlich sei, dass das Studium rechtsmissbräuchlich in Teilzeit durchgeführt werde, nachdem dies der behandelnde Arzt der Antragstellerin so empfohlen habe (Beschluss des SG Bayreuth vom 03.12.2021, Az.: S 13 AS 453/21 ER).

2. Bei Nichtbetreiben des Studiums

Auch außerhalb von Urlaubssemestern kann es ausnahmesweise Hartz IV geben, wenn der Student sein Studium nicht betrriebt (vgl. Sächsiches LSG vom 07.04.2022, Az.: L 7 AS 833/19).

 

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Von den Schwierigkeiten eines Eilantrages

Von Gerichten wird gerne pauschal behauptet, dass Eilverfahren einen geringeren Umfang haben. Das ist oftmals unrichtig, denn der Rechtssuchende muss häufig bei der Erstellung einer eidesstattlichen Versicherung unterstützt werden, was im Hauptsacheklageverfahren nicht der Fall ist. Im Übrigen tauchen auch schwierige rechtliche Erwägungen auf, wie der folgende Fall (vereinfacht) zeigt.

Behörde stoppte Sozialhilfezahlungen

Bei einem Sozialhilfeempfänger wurden nachdem ihm ein Leistungsbescheid zuging die Sozialhilfezahlungen gestoppt, weil auffiel, dass er eine größere Summe von seinem Konto abgehoben hatte. Dagegen wendete sich der schwerbehinderte Senior, der seit fast zwei Jahrzehnten von Sozialhilfe lebt, mit seinem Antrag. Der pflegebedürfte Niederbayer, der mit rund 500 € eine Minirente bezog, war also ein sogenannter „Aufstocker“. Seine Verteidigung ging dahin, dass er einen mittleren vierstelligen Betrag von einem namentlich nicht benannten Bekannten aufbewahrt habe und ihm das Geld dann zurückgegeben habe.

Beträge angespart durch Hilfebedürftigen

Während des Verfahrens stellte das Gericht fest, dass der Kläger irgendwann dadurch, dass er sparsam gewirtschaftet hatte – und noch freiwillige Zahlungen eines ihn unterstützenden Vereins erhielt – einen Betrag angespart hatte, der den Freibetrag von 5.000,00 € überstieg.

Der Richter am Sozialgericht sezierte den Eilantrag des Mannes und unterschied nach drei Zeiträumen: vor Eilantragsstelllung (a), ab Eilantragsstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums des Leistungsbescheides (b) und den nach Ende des Bewilligungszeitpunkte (c).

Nachholbedarf nicht gegeben

Leistungen, die aus der Vergangenheit vor Eilantragsstellung stammen, zu bekommen, haben Kläger in der Regel schlechte Karten. Nur ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf, d.h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (z.B. es wurden bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen rückständiger Schulden gegen den Hilfesuchenden eingeleitet oder stehen unmittelbar bevor) kann dies mal anders sein. Einen solchen konnte der Antragssteller aber laut Gericht nicht geltend machen, so dass er hier deutlich unterlag.

Verwertbares Vermögen war vorhanden

Keine Chance hatte der Eilantrag, soweit er den Zeitraum nach dem Bewilligungszeitraums erfasste. Hier stellte das Sozialgericht fest, dass dem Anspruch die Pflicht des Mannes entgegenstehe sein verwertbares Vermögen nach § 43 I 1 i.V.m. § 90 SGB XII einzusetzen. Dabei fiel dem Mann auf die Füße, dass er weder die angebliche Einzahlung des Geldes seines Bekannten, noch dessen angeblichen Verbrauchs nachweisen konnte.

Corona: Erleichteter Zugang zu Sozialleistungen

Tipp vom Anwalt: Für Neuanträge gilt aufgrund § 141 II 1 SGB XII (erleichteter Zugang zu Sozialleistungen) noch, dass nicht erhebliches Vermögen für sechs Monate nicht zunächst verbraucht werden muss, auch wenn es den Freibetrag übersteigt. Diese Sonderregelung gilt allerdings wohl nicht für Folgeanträge, da die Regelung (wie auch § 67 II SGB II) in erster Linie nur auf die Entlastung von Personen abzielt, die sich nicht bereits vor Verbreitung des Coronaviurus SARS-CoV-2 in einer wirtschaftlichen Notlage befunden haben (str.).

Schonvermögen überschritten

Der Sozialrichter sah beim Kläger ein das Schonvermögen von 5.000,00 € übersteigenden Vermögen, da das abgehobene Geld ihm nach Ansicht des Gerichts weiter zur Verfügung stehe und nicht verbraucht sei. Er habe nicht bei der Benennung des Bekannten, dem der abgehobene Betrag angeblich gehöre, nicht mitgewirkt und so die Sachaufklärung verhindert.  Der Vortrag ihm stehe das Geld nicht mehr zur Verfügung sei daher nicht nachgewiesen und nach den Beweislastregeln könne er auch gegen die Verwertung nicht den Einwand der Härte führen.

Tipp vom Anwalt: Im Einzelfall kann die Herkunft von Vermögen dieses so prägen, dass dessen Verwertung eine Härte nach § 90 III 1 SGB XII darstellen kann. Das reine Ansparen durch Konsumverzicht fällt allerdings gewöhnlich nicht darunter.

Sicherungsanordnung wurde erlassen

Einen Erfolg konnte der Mann allerdings erzielen, was den Zeitraum der Eilantragseinreichung bis zum Ende des Leistungszeitraums des Bewilligungsbescheides anging, da bei der Sozialhilfe – anders als in der Grundsicherung – keine Norm vorhanden ist die Auszahlung einmal bewilligter Leistungen vorläufig zu stoppen. Die Nichtauszahlung führe zu einer Zustandsänderung, nicht aber zu einer Rechtsänderung, weshalb das klägerische Begehren mit dem Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung gem. § 86b II 1 SGG durchzusetzen sei.

Tipp vom Anwalt: Wenden Sie sich in einer derartigen Fällen zunächst grundsätzlich an die Verwaltung und stellen sie einen Folgeantrag auf die Sozialleistung. Nur ausnahmsweise, wie hier, wo der Eilantragssteller aufgrund seiner Kommunikation mit der Behörde davon ausgehen konnte, dass eine außergerichtliche Lösung nicht zu erwarten ist, liegt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag vor.

Gericht: Rechtsvereitelung durch Sozialamt

Weil kein Aufhebungsbescheid durch die Behörde ergangen war, sah das Sozialgericht in der Nichtauszahlung der Sozialhilfe die Gefahr einer Rechtsvereitelung durch die Behörde, weil die fällige Leistung ohne Rechtsgrundlage nicht ausgezahlt wurde.

Tipp vom Anwalt: Der im Rahmen des Eilverfahrens nachzuweisende Anspruch und Grund der Eilbedürftigkeit stehen in einem Wechselverhältnis. Wenn der Anspruch offensichtlich besteht, sind an den Anordnungsgrund nur geringe Anforderungen zu stellen. Wenn es hierbei um existenzsichernde Leistungen geht, ist der Anspruch auf Sozialhilfe – hier Hilfen im Alter – grundsätzlich abschließend zu prüfen und nur wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, eine Folgenabwägung treffen, ob eine Grundrechtsverletzung für den Antragssteller ansonsten droht.

Hier mehr zum Thema Hartz IV

Hinweis: Dieser Beitrag berichtet über die Gerichtsentscheidung des SG Landshut (Az.: S 3 SO 39/21 ER) . Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht gehaftet. Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell beraten.

Zahlungen der Krankenkasse anrechnungsfrei?

Nach dem Sozialgesetzbuch sind alle Einnahmen von Hartz IV-Empfängern anrechnungsfrei. Es bleibt aber freilich noch zu klären, was eine Einnahme ist. Oder im Umkehrschluss: Nicht jeder Geldeingang ist eine Einnahme.

Kieferorthopädie und Gesundheitskurse

Für Erstattung von Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen oder für bestimmte Kurse zur gesundheitlichen Förderung durch die gesetzliche Krankenkasse ist dies bereits gerichtlich geklärt (vgl. etwa SG Neuruppin vom 02.11.2010, Az.: S 17 AS 1204/09).

Da die Erstattung durch die Krankenkasse in diesem Fall zweckgebunden ist, nämlich entweder aus einer Norm, wie § 29 SGB V (kieferorthopädische Behandlung) oder aus der Ausgleichsfunktion der Zahlung (Gesundheitskurs) ist eine Anrechnung nach § 11 III Nr. 1a SGB II ausgeschlossen.

Rückzahlungen bei Überschreiten der Belastungsgrenze

Diesen Grundsätzen folgend müssten auch die Erstattungszahlungen bei Überschreitung der jährlichen Belastungsgrenze (i.d.R. 2 % des Regelbedarfs der BG bzw. 1 % bei chronisch Kranken). Alleinstehende Hartz IV-Empfänger haben also einen Anspruch auf Erstattung, wenn die Kosten der Zuzahlung 53, 51 € bzw. 107,1 € übersteigt (Stand 2021). Auch diese rückgezahlten Gelder dürften anrechnungsfrei sein, zumal sie auch eine reine unschädliche Vermögensumschichtung darstellen dürften wegen der Vorleistungspflicht.

Kostenloses Webinar am 14.07: Trennung – Scheidung: Wenn das Einkommen nicht mehr reicht, auf welche sozialstaatlichen Leistungen habe ich Anspruch?

Hat in der Ehe das Einkommen für die Familie gerade noch gereicht, so ist dies bei Trennung nicht mehr der Fall. Schließlich sind jetzt zwei Haushalte zu finanzieren. Steigende Kosten türmen sich auf für zwei Wohnungen, für notwendige Anschaffungen. Das Fass zum Überlaufen bringen schließlich Schulden, die in der Ehe aufgelaufen sind. Wer zahlt die Raten ab? Oft stellt sich bei Betroffenen zu spät die Erkenntnis ein, dass man Hilfe braucht. An wen können sich Betroffene wenden, wenn sie nicht mehr weiter wissen? Welche sozialstaatlichen Hilfen können in welcher Situation beantragt werden?

Auf diese Fragen erhalten Betroffene Information, Rat und Tipps am Mittwoch, 14.07.2021 um 19.00 Uhr. Es referiert Christopher Richter, Fachanwalt für Sozialrecht. Per Chat können Betroffene Fragen stellen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Eine Anmeldung per Mail ist erforderlich: j.linsler@isuv.de
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen LINK, auf den sie nur klicken müssen, um in den Konferenzraum zu gelangen.

Weitere Informationen unter Tel. 0170 4589571 bei Josef Linsler sowie über die Homepage www.isuv.de

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung in der Praxis

Es geht in diesem Beitrag ausschließlich darum zu zeigen, dass eine Kluft besteht zwischen den vollmundigen Worten von Worten von Seiten der Politik zu helfen, der Verwaltungspraxis der Jobcenter vor Ort gegenüber ihren neuen völlig unverschuldeten Hilfesuchenden und den ersten Erkenntnissen aus aktuellen Gerichtsprozessen in meiner Praxis als Hartz IV-Anwalt. Vorweggenommen: Es ist ernüchternd!

„Bazooka“ rausgeholt?

Der Bundesfinanzminister wollte gar die „Bazooka“ rausholen und alle Politiker unbürokratisch den Selbständigen helfen, die durch den Lockdown unverschuldet in Not geraten sind. In Bayern sollte mit der Kombination aus staatlichen Überbrückungshilfen[1] und einem erleichterten Zugang zum Hartz IV[2] den Unternehmen durch Übernahme von Fixkosten zum einen geholfen werden zu überleben und zum zweiten zugleich der Lebensunterhalt Selbständiger gesichert werden, dass diese nicht ihre Altersvorsorge antasten müssen. Dazu sollten Vermögen bis 60.000 € nicht mehr überprüft werden. Soweit so gut. Gut gemacht Bundesregierung, möchte man sagen.

§ 67 SGB II n.F. nur eine Erleichterung für die Jobcenter?

Nun gibt es einzelne Jobcenter, die den von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten verkürzten Antrag gar nicht benutzen. Zurecht, wie ein Hinweis einer am Sozialgericht tätigen Richterin (Az. S 16 AS 310/20): durchblicken lässt, denn dieser Antrag soll also „nur eine Erleichterung für die Jobcenter“ darstellen, nicht für die neuen Hilfebedürftigen. Da stockt dem Hartz IV-Anwalt der Atem, denn bisher ging die Öffentlichkeit davon aus, dass die neue Schicht der Hilfebedürftigen, die erst durch die Zwangsmaßnahmen der Regierung in ihrer Existenz gefährdet wurde, besonders privilegiert sein sollte. Im Gegenteil. „Hartz IV soll nur denen helfen, die sich selbst nicht helfen können. Der Rest muss erstmal selbst schauen, wie er zurechtkommt“, betonte die Richterin.

Neuer Freibetrag für Solo-Selbständige angekündigt

Und wie ist es mit dem Schutz des Vermögens der Selbständigen? Ist nun Vermögen, dass auf den ersten Blick nicht eindeutig der Altersvorsorge dient, auch geschützt? Nein, betonte die Sozialrichterin weiter. Wenn sich das Jobcenter entschließt in die Vermögensprüfung einzutreten, dann beträgt der geschützte Bereich nicht 60.000 €, sondern weniger, möglicherweise sogar nur etwa rund 10.000 € für einen Alleinstehenden Mitte der 40er. Auch ist verblüffend, dass die von Seiten der Politik mehrfach kommunizierte zusätzliche Freibetrag von 8.000 €/Jahr der Selbständigkeit[3] für das Gericht keine Rolle spielte. Das Gericht interessierte konsequenterweise nicht, was die Politiker von Heil über Altmaier bis zu Scholz gesagt haben, denn in Deutschland, wo eine Gewaltenteilung besteht, muss grundsätzlich erstmal alles durch das Parlament beschlossen werden. Die Medien, die über die großen Ankündigungen aus der Politik berichtet haben, muss man vorhalten im Nachgang nicht nachgeprüft zu haben, ob das umgesetzt wurde oder nur heiße Luft geblieben ist. Insoweit müssen sich Teile der Medien eine Hofberichterstattung vorwerfen lassen und die Politiker, dass sie bei den Menschen falsche Vorstellungen (bis zum heutigen Tage) geweckt haben.

Erleichterter Zugang nicht vor den Sozialgerichten

Dass Hilfebedürftige weder von den Jobcentern eine erleichterte Behandlung bekommen noch vom Sozialgericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens erlebte auch ein Soloselbständiger aus dem Raum Herford vor dem SG Detmold (S 9 AS 11/21 ER). Dort ließ sich das Gericht – auch für seine Frau und die Kinder – genau Rechnung legen. Die angeblich erleichterte Prüfung für die neuen Hilfebedürftigen aufgrund der Corona bedingten Wirtschaftskrise wurde nämlich nicht auf die Sozialgerichte erstreckt.

Kluft zwischen Ankündigungen und der Realität

So gibt es eine Menge falsche Vorstellungen, nicht umgesetzte Versprechungen und Lücken im Bereich der Corona-Sozialgesetzgebung. Für die Kluft zwischen politischen Versprechungen und der Realität sei dieses Zitat des Bundesministers für Arbeit und Soziales angeführt: „Die Leistungen der Grundsicherung werden schnell und unbürokratisch gewährt. Das hilft erst einmal, um nicht ins bodenlose zu stürzen. Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!“[


[1] https://gruenden-schweinfurt.de/uncategorized/soforthilfen-ein-vergiftetes-geschenk/

[2]https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Anworten-zugang-sgb2/faq-zugang-sgb2.html

[3] https://taz.de/Hartz-IV-in-Coronazeiten/!5723965/#:~:text=Alleinstehende%20d%C3%BCrfen%20bis%20zu%2060.000,nochmal%208.000%20Euro%20Verm%C3%B6gensfreibetrag%20draufschlagen oder https://www.veronika-bellmann.de/grundsicherungsleistungen-fuer-solo-selbststaendige

[4]https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

Der Betrag enthält subjektive Auffassungen des Autors. Er stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine Information. Wenn Sie Infos zu Hartz IV benötigen, empfehlen wir Ihnen die Seite https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Schwankende Einnahmen richtig berücksichtigen

Bei vorläufigen Bescheiden

Hartz IV-Aufstocker, als Leistungsempfänger, die nebenbei noch arbeiten, kämpfen auch gegen die Bürokratie der Jobcenter. Jobcenter bewilligen ihnen gewöhnlich für ein halbes Jahr ihre Leistungen vorläufig und setzen nach Einreichung der Unterlagen oder manchmal nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endgültig fest. Aber auch andere Hartz IV-Empfänger mit einem regelmäßigen kleinen, aber schwankenden Zusatzeinkommen erhalten ihre Leistungen nur vorläufig. Nach einem Monat erwachsen die vorläufigen Bescheide in Bestandskraft.

Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, ob in Ihrem Bescheid dann auch das Wort vorläufig auftaucht.

Zusammentreffen von Einnahmen aus ehrenantlicher Tätigkeit und sonstigem Nichterwerbseinkommen

Anders als beim Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten ist beim Zusammentreffen von priviligiertem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit und nicht priviligiertem Enkommen ist die Einkommmensbereinigung zweimal durchzuführen.

Achtung: Trinkgelder sind nur dann anrechenbar, wenn sie 10% des monatlichen Regelbedarfs übersteigten (BSG vom 13.07.2022, Az.: B 7/14 AS75/21 R).

Anrechnung von Betriebskostenguthaben

Seit April 21 wird nun kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet, sondern abschließend bewilligt.

Bei Überschneidung von Mietrecht und Hartz IV gibt es viele Tücken:  In der Regel sind die Guthaben aus Betriebskostenzahlungen – ähnlich wie  der Lohn – nicht im Abrechnungsmonat, sondern später anzurechnen. Während der Lohn mit dem Zufluss auf das Hartz IV angerechnet wird, ist dies bei Betriebskostenguthaben wegen einer Spezialregel aus § 22 III SGB II erst im Monat nach dem Zufluss – d in der Regel nur gegen die Unterkunftskosten.

Guthaben aus Betriebskostenzahlung ist mit Zufluss Einkommen

Wenn nun aber ein Hartz IV-Aufstocker (somit Jemand der die Leistung nur vorläufig erhält), ein Betriebskostenguthaben von seinem Vermieter überwiesen bekommt, dann ist dieser Zufluss nicht voll im Monat des Zuflusses anzurechnen, sondern musste bis April 2021 nach der Ansicht des SG Hannover vom 11.06.2020 (Az.: S 43 AS 3130/19) über die Monate des Bewilligungszeitraums (in der Regel 6) verteilt werden, Diese Argumentation verwarf das LSG Niedersachsen-Bremen jedoch  (L 19 AS 93/20), da § 22 III SGB II hier eine Spezialregelung darstelle. Nach neuerem Recht ist nunmehr ohnehin explizit nach dem Monat des Zuflusses des Guthabens gegen die KdU aufzurechnen.

Auf die abschließende Festsetzung folgt oft der Erstattungsbescheid

Tipp vom Anwalt: Häufig wird der Erstattungsbescheid, der nach der abschließenden Festsetzung wegen der höheren Anrechnung ergeht, nach der Ansicht mehrerer Gerichte nicht Teil des Klageverfahrens gegen den vorläufigen und abschließenden Bescheid. Vergessen Sie daher nicht diesen und auch den abschließenden Bescheid anzufechten.

Achtung: Mit dem Bürgergeld wurde eine Bagatellgrenze von 50 € bei Rückfoerderungen eingeführt, vgl. § 40 I 3 SGB II n.F. Bis zu dieser Grenze dürfen die Jobcenter Gelder nicht zurückfordern.

Überraschendes zum Betriebskostenguthaben

Verrechnung von Betriebskostenguthaben

Vermieter die noch auf Mietschulden ihres Mieters warten und mit einem Guthaben aus einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung aufrechnen wollen, die haben manchmal ein Problem – oft ohne es zu wissen. Zumindest, wenn der Mietschuldner Hartz IV-Empfänger ist. Denn nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG vom 16.10.2012, Az.: B 14 AS 1881/11 R) ist dieses Guthaben unpfändbar, wenn das Jobcenter im Folgemonat des Zuflusses damit gegen die Leistungen des SGB II-Empfängers für Kosten der Unterkunft aufrechnet. Der Bundesgerichtshof hat sich am 20.06.2013 dieser Auffassung angeschlossen und einer Klage auf Auszahlung des Guthabens nach Verrechnung des Vermieters stattgegeben (Az.: IX ZR 310/12).

Tipp vom Anwalt: Vermieter sollten also ein realistische Vorauszahlungshöhe der Betriebskosten vereinbaren und bei der Abrechnung darauf achten alle umlegbaren Positionen auch in Rechnung zu stellen.

Hartz IV-Empfänger sind geschützt

Die schmissige Begründung war, dass der Hartz IV-Empfänger durch Verrechnung bei zeitgleicher Minderung seiner KdU-Leistung nicht unters Existenzminimum rutschen darf, was ansonsten ja die Allgemeinheit wieder auffangen müsste. Die Verrechnung des Guthabens gegen Mietschulden ist zwar in jedem Fall eine beachtenswerte Einnahme, jedoch steht sie dem SGB II-Empfänger dann nicht unmittelbar zur Verfügung.

Tipp vom Anwalt: Wenn das Jobcenter die Miete im Folgemonat mindert, ohne dass das Guthaben dem Hilfeempfänger ausgezahlt wurde, ist das natürlich nicht ok: Legen Sie hier unbedingt Widerspruch ein (BSG, Urteil vom 16. 5. 2012 – B 4 AS 132/11 R ).

Beratungspflicht der Jobcenter

Achtung: Nach dem LSG Sachsen trifft den Hartz IV-Empfänger u.U. die Pflicht gegen seinen Vermieter vorzugehen, wenn dieser dennoch verrechnet. Das Jobcenter trifft in so einem Fall eine Hinweis- und Beratungspflicht des Hilfebedürftigen (LSG Sachsen vom 21.09.2017 , Az.: L 3 AS 480/12)

Volle Anrechenbarkeit als Einnahme nach § 11 I 1 SGB II

Nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts dürfen die Jobcenter die erfolgten Zahlungen aus Betriebskostenguthaben aber voll aufs Hartz IV anrechnen, auch wenn die Betriebskostenvorauszahlungen aus Zeiten stammen, wo noch kein Hartz IV bezogen wurde (BSG, Urteil vom 24.06.2020, Az.: B 4 AS 7/20). Dies gilt auch bei abschließender Festsetzung nach einer vorläufigen Leistungsbewilligung.

Anders könnte es sein, wenn das Jobcenter die KdU nicht in der vollen tatsächlichen Höhe übernommen hat.

Nach einer Entscheidung des LSG-Berlin-Brandenburg (Az.: L AS 1466/14) darf die Anrechnung im auf den der Gutschrift folgenden Monat beim Hartz IV-Empfänger erfolgen. Auf den Umstand, dass das Guthaben dem Mieter erst mit der Verrechnung zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich zugute kommt, kommt es nicht an. Entscheidend ist der Zeitpunkt auf den die Nachforderung tatsächlich anfällt. Das sei der Fälligkeitszeitpunkt, da das Guthaben wegen des Treuhandverhältnisses hinsichtlcih der Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich auszuzahlen sei.

Achtung: Bei Guthaben aus Strom darf eine Anrechnung i.d.R. nicht erfolgen nach der BSG-Rechtsprechung. Anders sieht dies aus, wenn ein Bonus beim Stromanbieterwechsel gezahlt wird, weil hier keine Konnexität zwischen sparsamer Energieverwendung und der Zahlung von Abschlägen bestehen soll (BSG vom 14.10, 2020, Az.: B 4 AS 14/20 R)

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Mittel gegen Kinder- und Jugendarmut

Mittel gegen Kinder- und Jugendarmut

Kinder und Jugendliche in Hartz IV-Haushalten bis zum 18 Geburtstag können Anspruch auf Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von 15 Euro haben.

Tipp: In Ausnahmefällen wird es werden sogar die Kosten für Ausrüstungen für bestimmte Sportarten übernommen.

Leistungen für Bildung

Und dies alles neben der Hartz IV-Regelleistung! Solche Personen bis 25 Jahre erhalten unter Umständen automatisch Leistungen für Bildung, wie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf in Höhe von 100 € zum 1. August und weiteren 50 € zum 1. Februar jeden Jahres, die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderungskosten und mehr Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Auf Antrag gibt es sogar die Übernahme der Kosten fürangemessene Lernförderung bei Schülern zur Ergänzung schulischer Angebote. Wird über diese Leistungen nicht im Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gleich mitentschieden, so ist in dem betreffenden Bescheid ein Hinweis zu geben, vergleiche Paragraph 41 Abs. 3 S. 2 SGB II.

Kostenersatz für Schulbücher und Laptops

Neben dem Kosten für Schulbedarf haben Schüler bis 25 Jahre in Hartz IV-Haushalten unter Umständen Kostenersatzanspruch für Schulbücher und im Einzelfall auch für einen intenetfähigen Laptop.

Tipp: Muss der Hartz IV-Empfänger in Vorleistung gehen, obwohl er den Antrag ans Jobcenter rechtzeitig gestellt hat, gibt ihm Paragraph 30 SGB II einen Kostenersatzanspruch.

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Update: Soforthilfe wird auf Hartz IV nicht angerechnet

Soforthilfe kein anzurechendes Einkommen

Noch fehlen eigene Regeln, wie mit dem Zufluss der Soforthilfe während des Bezuges von Hartz IV umzugehen ist. Nach bisheriger Gesetzeslage, da waren sich viele Sozialrechtler einig, musste die Soforthilfe auf Hartz IV als Einkommen angerechnet werden. Nun hat das SG Berlin anders entschieden (SG Berlin vom 04.07.2022, Az.: 123 AS 8864/20).

Dennoch Hartz IV-Antrag stellen?

Eine missliche Lage für die Personen, die auf die Soforthilfe noch warten und  wegen nicht mehr vorhandener liquider Mittel. Sozialleistungen beantragen müssen. Diese mussten mit Aufrechnungs – und später Erstattungsbescheiden rechnen. Meldet man den Zufluss der Soforthilfe zudem nicht rechtzeitig gerät man  in die Gefahr sich einem Strafverfahren wegen Sozialbetrugs auszusetzen.

Nach dem SG Berlin ist die Soforthilfe nur bei den Betriebsausgaben in Abzug zu bringen.

Bei Erstattungsbescheiden im Einzelfall weiter Widerspruch sinnvoll

Bei den Soforthilfen gibt es eine Ausnahme zum Zuflussprinzip des SGB II. Die Corona-Soforthilfe ist den Monaten zuzuordne, für den diese Hilfen im Einzelfall bezimmt sind.

Tipp vom Anwalt: Da die Rechtslage noch nicht hinreichend klar ist, legen Sie gegen die Aufrechnung – beziehungsweise Erstattungsbescheide des Jobcenters  unbedingt Widerspruch ein.

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Vom Unternehmer zum Hartz IV-Empfänger wegen Corona

Gefangen im der Soforthilfe-Warteschleife

Es war ein großes Versprechen, dass die Politik abgegeben hatte. Soforthilfen sollten Unternehmern helfen die coronabedingten Umsatzrückgänge zu überbrücken. Die Gelder wurden schnell bereitgestellt, doch in der Bewilligung ist es nun wegen des starken Andrangs und strengeren Überprüfungsverfahren nach einigen Betrugsversuchen zu heftigen Verzögerungen gekommen.

Hartz IV-Antrag trotz Soforthilfe?

Viele Unternehmer, die die Liquiditätsmängel nicht mehr auffangen können, müssen um ihren Lebensunterhalt zu sichern, nun Hartz IV beantragen. Obwohl die Politik eigentlich einen erleichterten Hartz IV-Antrag versprochen und bereitgestellt hat, halten sich einige Jobcenter – besonders in sogenannten Optionskommunen, wo die Gemeinden ihre Arbeitslosen in eigener Verantwortung selber verwalten – sich an diese Vorgaben nicht und prüfen das Vermögen weiter ab. Nach deren Empfinden handelt es sich bei dem neuen Antrag nur um eine Empfehlung der Bundesarbeitsagentur.

Tipp vom Anwalt: Beantragen Sie mit Ihrem Antrag sofort einen Vorschuss, um nicht in eine weitere Warteschleife zu rutschen – diesmal beim Jobcenter. Besteht das Jobcenter weiter auf den vollständigen Antrag, dann leiten  sie ein Eilverfahren vor ihrem zuständigen Sozialgericht ein.

Wenn später die Soforthilfe ausgezahlt wird, dann darf sie nicht auf das Hartz IV angerechnet werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 15.09.2021, L 18 AS 884/21). Für Selbständige gibt es übrigens auch eine verkürzte Anlage EKS. Anwaltskosten können hier als Betriebsaufwand in der Krise u.U. gewinnmindernd eingetragen werden.

Erleichterter Hartz IV-Zugang für EU-Ausländer in der Corona-Krise

Obdachloser EU-Bürger erhält Hartz IV in Corona-Krise trotz verlorener Dokumente

Nach dem “Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe nach dem SGB II” – verkürzt oft „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“ genannt – erhalten arbeitssuchende und wirtschaftlich nichtaktive EU-Bürger in den ersten fünf Jahren keine Sozialleistungen.

Kein Anspruch bei unter fünfjährigem Aufenthalt

Somit haben obdachlose Ausländer, die oft auch EU-Bürger sind, keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder das sogenannte Hartz IV. Sie müssen sich häufig entweder als Tagelöhner, Prosituierte, Flaschensammler oder durch Betteln durchschlagen. All diese Einnahmequellen sind nun durch die massiven Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitgehend versiegt. Experten vermuten es in Deutschland mehrere Zehntausend Menschen unter vergleichbaren Umständen und ohne Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen und ohne Anspruch auf medizinische Versorgung gibt.

Corona-Krise als Extremsituation

Das Sozialgericht Düsseldorf hat nun in einem Eilbeschluss (Az.: S 25 AS 1118/20 ER) in der Corona-Krise einem obdachlosen portugiesischen Staatsbürger, der viele Unterlagen zum Nachweis seines Aufenthalts in Deutschland verloren hatte, dennoch einen Hartz IV-Anspruch zugebilligt, weil er seine Hilfebedürftigkeit glaubhaft gemacht habe. Es sei als Obdachloser ohne jegliche Einkünfte selbstverständlich auch hilfebedürftig und hier stehe das sog. EU-Bürger-Ausschlussgesetz, was im § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II seinen Niederschlag gefunden habe, dem Anspruch nicht entgegen.

Geschlossene Grenzen verhindern Ausreise

In der derzeitigen Corona-Kreise stehe der dargestellte Leistungsausschluss und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf das Existenzminimum in einem besonderen Spannungsverhältnis. Es sei in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie das Jobcenter dem Kläger hier Leistungen verweigern könne, ärgerte sich der Richter. Denn ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossener Grenzen in Europa derzeit nicht in sein Heimatland zurückreisen könne, um ggf. dort Sozialleistungen zu beantragen, dem muss sein Überleben in dieser Zeit vom Staat gesichert werden. Zumal es aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen ggf. zu erbetteln, ergänzte der Sozialrichter, der offensichtlich sein Herz am richtigen Fleck trägt und dem Eilantrag des Klägers stattgab.

Mehr Infos zu Hartz IV hier

Mietobergrenzen nur bei schlüssigem Konzept

Mietobergrenzen nur bei schlüssigem Konzept!

Viele Kommunen und Landkreise können kein schlüssiges Konzept für ihre Mietobergrenzen vorweisen, so dass nach der Rechtsprechung des BSG häufig die höheren Sätze nach dme Wohngeldgesetz zzgl. 10%-igem Sicherheitszuschlag gelten.

Mehr für die Miete vom Jobcenter/Sozialamt bekommen

hier geht es zu den Mietobergrenzen in Stadt und Landkreis Würzburg sowie denn von Stadt und Landkreis Schweinfurt und Bad Kissingen: Update!!!

Folge der Unschlüssigkeit ist, dass sich dieAngemessenheit der Bruttowarmmieter nun nach den höheren Grenzen des Wohngeldgesetzes bestimmet.

hier mehr zum Wohngeld

Gute Nachricht für Hartz IV-Empfänger, Sozialhilfeempfänger und Vermieter/Wohnungsverwaltungen

Hartz IV-Empfänger sowie Sozialhilfeempfänger sind in diesem Fall nicht mehr auf die Deckelung der Jobcenter bei den KdU (Bruttokaltmiete) beschränkt, können mehrfür sich rausholen und verbessern damit auch ihre Chance bei der Wohnungssuche. Das ist Folge der Tabellenwerte zu § 12 WoGG zuzüglich eines 10 %-igen Sicherheitszuschlages!

Widerspruch oder Überprüfungsantrag einlegen

Oft geben die Kommunen ihre Mietobergrenzen gar nicht ordnungsgemäß in Form eines Stadtratbeschlusses bekannt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts  nicht in Ordnung sein dürfte (vgl. Az.: 5 CN 1.03). Zudem werden häufig Fehler bei der Ermittlung des abstrakt angemessenen Bedarfs für die Unterkuft gemacht, weil der maßgebliche örtliche Vergleichsraum verkannt wird. Regelmäßig ist das Konzept des Grundsicherungsträgers auch unschlüssig, wenn der Vergleichsgegenstand, also die Art der Wohnungen und deren Standard nicht hinreichend ausdifferenziert wurde, Angaben über den Beobachtungszeitraum oder Angaben über die Art und Weise der Datenerhebung (insbesondere Quellenangaben) fehlen. Schließlich müssen Angaben über die gezogenen Schlüsse gemacht werden und diese wissenschaftlich nachvollziehbar sein. Dabei hapert es oft. Weder dürfen die Daten veraltet sein, noch darf deren Zusammenstellung unrepräsentativ sein. Im Nachhinein dürfte die Schlüssigkeit ´nur schwerlich herzustellen sein.

Situation  in Mainfranken

In der Stadt Würzburg (Stand: 01.01.2021) etwa steht einer Person in der Regel 50 m² zu, für eine Kaltmiete von 485,00 €. Bei zwei Bewohnern darf die Wohnung 65 m² haben und 600,00 € kosten. Ab einem 3-Personen-Haushalt beträgt das Produkt aus Wohnfläche  75 m² und Bruttokaltmiete/m² 695,00 €.  Für eine vierköpfige Familie gibt es pauschal 90 m² zu einer Nettokaltmiete von 790,00 €. Für Heizung mit Warmwasser gelten in dieser Reihenfolge die folgenden Beträge: 75,00 €/ 97,50 €/ 112,50 €/ 135,00 €.

Im Landkreis Würzburg (Stand 01.01.2023) erhalten Single-Haushalte bis 459 €  für die Bruttokaltmiete, Zwei Personen bekommen 546 € . Drei Personen erhalten max. 613,00   und zu Viert gibt es 765 €. Bei den Heizkosten galten früher die folgenden Zahlen: 129,60,/167,40/199,80/232,20). Die Zahlen für 2023 sind mir hier noch nicht bekannt.

Die Stadt Schweinfurt ist seit letztem Jahr etwas großzügiger zu ihren Sozialhilfeempfängern).  Ein-Personenhaushalt darf bis zu 382,00 € für Bruttokaltmiete ausgeben, Zwei Personen bis zu 476,00 €, drei Personen bis max. 549  und vier Personen bis zu 642 €d. Bei den Heizkosten wird in Schweinfurt danach differenziert, ob mit Heizöl/Holz/Kohle, mit Erdgas oder mit einer Zentralheizung oder anders geheizt wird.

Im Landkreis Schweinfurt gelten seit 01.01.2022 neue Zahlen  Ein-Personen-Haushalte bekommt bis zu 511,30 € für ihre Bruttokaltmiete, ab zwei Köpfen gibt es 629,40 €  und  ab drei Personen 750,90  €. Vier Personen erhalten maximal 874,60. Die Zahlen bei den Heizkosten sind in dieser Reihenfolge 129,60 €/167,40 €, /199,80 €/232,20 €).

In der Stadt Bad Kissingen erhalten Single-Haushalte ab 01.01.2022 für ihre Bruttokaltmiete insgesamt432 €, bei zwei Personen 522,00 EUR, bei drei Familienmitgliedern 621,00 EUR, bei vier Familienmitgliedern 725,00 EUR.

Im Landkreis Bad Kissingen erhalten Single-Haushalte ab 01.01.2022 für ihre Bruttokaltmiete insgesamt 382 €, bei zwei Personen 462,00 EUR, bei drei Personen 552 EUR, bei vierPersonen 643 EUR.Heizkosten:

Für Heizkosten gibt es in Stadt und Landkreis Bad Kissingen in dieser Reihenfolge 72 €/94 €/108 €/129.00 €)

Für Hartz IV-Empfänger stellen sich Folgeprobleme im Falle von Mietmängeln, Betriebskostennachforderungen und beim Umzügen. –> Hier geht es zu unserem Ressort Mietrecht

Update: Die zehn Gebote für Hartz IV-Empfänger

Verhaltenstipps für Hartz IV-Empfänger

*Update: Die Beschwerde wurde abgewiesen*
Warnhinweis: Dieser Beitrag stößt auf Missfallen des Jobcenters der Stadt Würzburg und war Anlass für einen Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg. Wir lassen ihn dennoch weiter hier für Sie stehen, solange uns dies nicht verboten wird. Lesen Sie hier diesen Artikel, der dem Jobcenter der Stadt Würzburg so sauer aufstößt und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:
Hartz IV-Empfänger sein kann stressig sein. MIt den hier vorgestellten Tipps erleichtern Sie sich das Leben als Arbeitssuchender und gewinnen die Oberhand gegenüber dem Jobcenter zurück. Wer sich an diese 10 Geboten hält, der kommt gegenüber dem übermächtigen Jobcenter in eine bessere Position.

1. Kauf dir ein Fax!

Immer wieder behaupten Sachbearbeiter sie hätten Unterlagen oder Anträge nicht bekommen. Ob diese nur intern verloren gehen oder bewusst weggeschmissen werden, lassen wir hier mal offen. Mithilfe eines Faxbeleges können Sie jedoch unzweifelhaft beweisen, dass sie die Unterlagen gefaxt haben und der Jobcenter-Mitarbeiter guckt im Zweifel dumm aus der Wäsche, wenn er den Zugang bestreitet.

2. Du sollst Deine Anträge  schriftlich stellen!

Lassen Sie sich nicht mündlich abweisen. Immer wieder gibt es Sachbearbeiter die Anträge, angeblich weil sie die Position nicht zahlen müssen, gar nicht annehmen. Benutzt Ihr Sachbearbeiter diesen Trick, schmeißen Sie gleichwohl den Antrag in den Postkasten des Jobcenters, lassen Sie sich den Zugang bestätigen oder besser (siehe oben) faxen Sie!
Da Sie nichts zu verschenkenen haben, gilt: Lieber einen Antrag zu viel stellen, als einen zu wenig.

3. Du sollst das Jobcenter mit Post zuschütten!

Sie haben eine fast unendliche Zahl von Meldepflichten: Jeder Geldeingang, jedes Nebenkostenhaben, jede Urlaubsabwesenheit und und und. Sie wissen gar nicht, was sie alles melden müssen?!? Eine Nachlässigkeit hier führt jedoch schnell zu Strafen und Sanktionen.
Dann schütten Sie Ihren Sachbearbeiter einfach mit Informationen im Zusammenhang mit den oben genannten Meldepflichten zu, egal wie belanglos diese Ihnen auch zunächst erscheinen mögen, solange es Sie nicht selber belastet. Mithilfe von Fax und E-Mail ist Ihr Verwaltungsaufwand auch nicht so hoch.
Achtung: Widersprüche dürfen Sie weiterhin nicht per einfacher Mail einreichen, sondern nur schriftlich (so explizit LSG Niedersachsen-Bremen vom 04.11.2021, Az.: L 11 AS 632/20).

4. Vertraue nicht deinem Sachbearbeiter!

Auch wenn Ihr Sachbearbeiter gute Absichten hat – und das unterstellen wir jetzt einfach der Mehrzahl der Jobcenter-Mitarbeiter – dann werden Ihnen dennoch immer wieder, gerade in Eingliederungsvereinbarungen, belastende Regelungen untergejubelt. Daher unterschreiben Sie nichts ungeprüft und bitten immer zumindest um Bedenkzeit.
Lesen Sie hier zu Fehlern in Eingliederungsvereinbarungen: Fehler in Eingliederungsvereinbarungen finden und sich wehren

5. Kenne deine Rechte und sei kein Opfer!

Gegen falsche Bescheide, Sanktionen sowie Rückforderungen können Sie Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntnis, d.h. Zugang, einlegen. Gegen ältere Bescheide ist oft noch der Überprüfungsantrag möglich.
Diverse Internetseiten und facebook-Gruppen liefern Infos für Hartz IV-Empfänger. Sollte Ihre Arbeitslosigkeit nicht nur eine vorübergehende sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch für den Bereich Sozialrecht ohne Selbstbeteiligung ab Widerspruchverfahren! Zahlreiche Anwälte, wie auch der hier schreibende Rechtsanwalt Christopher Richter, prüfen Ihre Hartz IV-Bescheide für Sie kostenfrei. Für mittellose Bürger gibt es zudem Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Lesen Sie hier zu den häufigsten Fehlern in Hartz IV-Bescheiden: Update: Die fünf häufigsten Fehler in Hartz IV-Bescheiden
Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft gehen die Jobcenter häufig zu Unrecht von den niedrigeren internen Richtlinien aus, die aber zumeist unwirksam sind. Bestehen Sie daher auf die Höhe nach dem Wohngeldgesetz und preisen Sie einen zehnprozentigen Sicherheitszuschlag mit ein!

6. Gib den Druck an Dein Jobcenter zurück!

Das Jobcenter setzt Ihnen regelmäßig Fristen, Unterlagen einzureichen, sich bei einem potentiellen Arbeitgeber zu bewerben –  und und und. Wo steht geschrieben, dass Sie dem Jobcenter für Ihre Anliegen keine Frist setzen dürfen? Es gibt übrigens auch gesetzliche Fristen im Sozialrecht: 6 Monate Bearbeitungsfrist für Ihre Anträge und drei Monate für eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren.

7. Nie um eine Ausrede verlegen sein!

Können Sie einen Termin beim Jobcenter oder ein Bewerbungsgespräch aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen, dann teilen Sie das rechtzeitig vor dem Termin mit. Faxen Sie einfach die ärztliche Bestätigung mit ein paar Zeilen durch etc.
Lassen Sie sich von Arbeitgebern bestätigen, dass Sie sich ernstlich bemüht haben. Probleme, wie einen Stau, einen Zugausfall etc. dokumentieren Sie sauber. Jedes Handy hält eine Fotofunktion bereit und in der Cloud ist nahezu unendlicher Speicherplatz.
Lesen Sie hier zu Sanktionen und wie Sie sich wehren: Sanktionen durch das Jobcenter – und wie Sie sich wehren!

8. Kauf dir eine Terminkalender

Die Jobcenter setzen so viele Fristen und Termine, so dass Sie ohne Terminkalender zwangsläufig Termine vergessen werden. Trage Sie dort auch die Entscheidungsfristen für Ihre Anträge und Widersprüche ein. Gegen einen Widerspruchsbescheid haben Sie auch einen Monat Zeit vor dem Sozialgericht Klage zu erheben.
Gerade bei vorläufigen Bescheiden besteht die Gefahr, dass Sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Diese werden nämlich durch Zeitablauf nach einem Jahr automatisch zu endgültigen. Beantragen Sie daher sobald wie möglich die endgültige Festsetzung und legen Sie bei Fehlern Widerspruch ein. Der Erlass des endgültigen Bescheides erledigt dann das Widerspruchsverfahrens gegen den vorläufigen Bescheid. Vergessen Sie also auch nicht gegen den endgültigen Bescheid rechtzeitig Widerspruch einzulegen! …und verlieren Sie nicht den Überblick!

9. Kauf dir einen Aktenordner und einen Locher!

Änderungsbescheide auf  vorläufige Bescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide etc. machen Ihren Fall schnell unübersichtlich. Ohne ein Ablagesystem mit Aktenordner herrscht schnell ein – auch mit anwaltlicher Hilfe – kaum überschaubares Chaos in Ihrem Papierberg. Darum vernachlässigen Sie von Anfang an die Verwaltung nicht.

10. Mach Dir deinen Sachbearbeiter zum Untertan!

Nach §§ 13, 14 SGB I müssen die Sachbearbeiter Sie umfassend beraten und Sachverhalte aufklären. Nutzen Sie jede Gelegenheit Ihren Sachbearbeiter daran zu erinnern und zwar schriftlich unter Fristsetzung. Nur so haben Sie bei Verstößen auf Seite des Jobcenters dann auch eine Chance einen ungeliebten Sachbearbeiter zu wechseln.
Bedienen Sie sich dabei elektronischen MItteln, wie Fax und E-Mail. Bleiben Sie in Ihrem Schreiben aber immer freundlich-verbindlich. Zeigen Sie sich in Anhörungsschreiben oder Vorschlägen für eine EGV grundsätzlich offen für die Vorschläge des Jobcenters, teilen Sie aber Ihre Gegenansicht mit.
Hier geht es zu unserem Ressort  Hartz IV

Jobcenter verlangt vom Vermieter Miete zurück

Jobcenter mit Erstattungsanspruch gegen Vermieter

Dass das Jobcenter vor dem Sozialgericht verklagt wird, ist sicher der häufigere Fall. Dass das Jobcenter mal vor der Abteilung für Mietsachen am Amtsgericht klagt und versucht überbezahlte Miete vom Vermieter zurückzuverlangen daher eher ungewöhnlich. Der im Miet- und Hartz IV-Recht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die ungewöhnliche Entscheidung vor (BGH vom 31.01.2018, Az.: VIII ZR 39/17).

Direktzahlung der Miete an Vermieter

Das Jobcenter hatte nach Beendigung des Mietvertrages durch seinen Kunden die Mieter versehentlich weiter an den Vermieter gezahlt. Der Mieter hatte es nach § 22 VII SGB II zuvor angewiesen den Vermieter direkt zu befriedigen. Genau von diesem forderte von diesem nun 860 € zurück. Der jedoch dachte aber gar nicht daran, sondern rechnete mit eigenen angeblichen Gegenforderungen gegen den “Hartzer” auf.

Keine Aufrechnung gegen das Jobcenter

Nachdem das Amtsgericht noch den Direktanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter ablehnte, kam das Landgericht Kiel zur gegenteiligen Ansicht. Auf Gericht und auf hoher See ist man manchmal in Gottes Hand. Der Vermieter habe das Geld auch nicht behalten dürfen, weil er wissen musste, das er keinen Anspruch mehr darauf hat. Für den Gegenanspruch des Vermieters war das Jobcenter hingegen nicht der richtige Aufrechnungsgegner.

Hier geht es zu unserm Ressort https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/mietrecht/09

Mietminderung auch von Hartz IV-Empfängern

Mietminderung

Die Grundsicherung, das sogenannte „Hartz IV“, erhaltende Mieter sind bei Mietmängeln ihrem Vermieter nicht schutzlos ausgeliefert. In diesem Beitrag stellt Ihnen der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter Ihre Reaktionsmöglickeiten  als Arbeitssuchender bei Mietmängeln vor.

KdU um Minderungsbetrag kürzen

Erhalten Sie die Kosten der Unterkunft auf Ihr Konto überwiesen, dann können Sie die Miete sofort oder im Folgemonat um den jeweiligen Minderungsbetrag kürzen. Nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob Sie in dem Fall die Differenz dem Jobcenter zurückreichen müssen. Die Höhe des Minderungsbetrages richtet sich nach Art (z.B. Schimmel, Lärm von Nachbarn, kaputte sanitäre Einrichtungen, Probleme mit den Heizkörpern etc.) und Schwere des Mietmangels.

Bei Direktzahlung Jobcenter über Mietmangel informieren

Wird der Vermieter direkt vom Jobcenter bezahlt, muss dieses auf Ihre Information hin nur noch die um die Minderung gekürzten KdU an den Vermieter überweisen.
Keinesfalls darf das Jobcenter nach der Entscheidung des SG Karlsruhe (Aktenzeichen: S 15 As 2985/09) nach Minderung durch den Leistungsempfänger die Miete ohne Einverständnis des Kunden direkt und ungekürzt einfach an den Vermieter zahlen.
Lesen Sie hier Tipps und Tricks im Umgang mit dem Jobcenter: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/10/16/die-zehn-gebote-fuer-hartz-iv-empfaenger/

Minderung schlägt auf Nebenkosten durch

Tipp vom Anwalt: Da die Mietminderung auch auf die Nebenkosten durchschlägt darf das Jobcenter demnach auch nicht eine Betriebsnebenkostenabrechnung bzw.eine -nachforderung direkt und ungekürzt an den Vermieter zahlen.
Kurze rechtliche Fragen beantworten wir telefonisch kostenfrei unter 0931/47085337
Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV

Betreuungsgeld auf Hartz IV anrechenfrei

Betreuungsgeld nach SG Bayreuth anrechenfrei

Das Betreuungsgeld in Bayern, die sogenannte “Herdprämie”, die Eltern als Belohnung dafür gezahlt wird, dass sie ihr Kind ab dem 15. Lebensmonat nicht in die Kita schicken, sondern zuhause erziehen ist anrechnungsfrei.

Betreuungsgeld gibt es für maximal 22 Monate

Das Bayerische Betreuungsgeld in Höhe von 150 €/Kind kann grundsätzlich ab Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Es endet spätestens mit Vollendung des 36. Lebensmonats. Bayerisches Betreuungsgeld kann aber auch ausnahmsweise vor dem 15. Lebensmonat beansprucht werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern die maximale Bezugszeit des Elterngeldes bereits ausgeschöpft haben. Es wird maximal für 22 Monate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs gewährt. Dies gilt auch bei Adoptionen beziehungsweise Kindern in Adoptionspflege.

Kein Einkommen i.S.v. § 11a III SGB II

Dass es anrechenfrei ist hat zumindest das SG Bayreuth am 28.11.2017 geurteilt. Die Entscheidung ist nach derzeitiger Kenntnis noch nicht rechtskräftig. Eine Mutter hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr die 150 Euro auf die Hartz IV-Regelleistung angerechnet werden. Zurecht, wie das Sozialgericht unter Vorsitz vom ehrwürdigen Sozialrichter Dr. Mayer-Metzner urteilte (Az.: S 4 AS 363/17)

Das Betreuungsgeld sei nämlich nicht nach § 11a III S. 1 SGB II anrechenbar, weil das Betreuungsgeld einen Schonraum für Familien mit Kleinkindern schaffen und nicht als Einkommen i.S.d. SGB II zählen solle, was den Lebensunterhalt sichert. Dies ergibt sich so aus der amtlichen Begründung zum BayBtGG (LT-Drs. 17/9114).

Die häufigsten Fehler in Hartz IV-Bescheiden: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/09/19/die-fuenf-haeufigsten-fehler-in-hartz-iv-bescheiden/

Widerspruch einlegen lassen

Wenn Ihr Jobcenter dennoch das Betreuungsgeld anrechnet, dann lassen Sie Widerspruch einlegen und prüfen Sie ggf. einen Überprüfungsantrag i.S.d. § 44 SGB  X.

Mehr Fragen? kurze rechtliche Fragen werden kostenfrei Beantwortet: richter(at)anwaltskanzlei-wue.de

Hier geht es zu unserem Ressort  Hartz IV: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Geringverdiener mit Kindern können Kinderzuschlag beantragen

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag raus aus Hartz IV

Der Kinderzuschlag ist in Kombination mit dem Wohngeld ist ein interessante Möglichkeit  für Geringverdiener mit Kindern ein Abrutschen in Hartz IV zu vermeiden.  Rund 260.000 Kinder bis 25 Jahre erhalten aktuell diese Sozialleistung bis zu 170 Euro/Monat. In diesem Beitrag erklärt Ihnen der in  Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur, wie Sie ihn erhalten.

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind zuständig

 Zuständig für die Kinderzuschlag sind die Familienkassen der Gemeinden. Den Zuschlag erhalten Eltern, die zusammen ein höheres – um Miete sowie Versicherungskosten und Unterhaltspflichten bereinigtes – Einkommen als derzeit 900 Euro brutto haben, die aber auch die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Kindergeld, Wohngeld sowie Leistungen aus der Pflegeversicherung werden, anders als Krankengeld, Renten oder Einnahmen des Kindes nicht miteinbezogen.

Mietkosten werden vom Einkommen abgezogen

Kinder von Hartz IV-Empfängern, aber auch Rentnern (vgl. SG Koblenz vom 18.05.2006 sind jedoch von dieser Sozialleistung ausgeschlossen (S 11 KG 14/05). Nach einer Entscheidung des Sozialgericht Münster vom 19.12.2007 (Az.: S 3 KG 19/06) sind die Mietkosten übrigens hier in voller Höhe als Abzugsposten anzuerkennen und nicht auf die angemessene Höhe zu kürzen, wenn eine Kostensenkung unzumutbar oder unmöglich ist.
Hier geht es zum Kinderzuschlag-Rechner: http://www.geldsparen.de/kinderzuschlags-rechner/

Neben Kinderzuschlag noch auf das Bildungspaket zugreifen

Auch wenn die Einkommenhöchstgrenze überschritten wird, können Antragssteller immer noch einen gekürzten Kinderzuschlag erhalten. Für jede zehn Euro Überschreitung erfolgt eine Kürzung um 5 Euro.
Tipp vom Anwalt: In der Bearbeitungszeit  der Prüfung der Ansprüche auf Kinderzuschlag muss das Jobcenter Hartz IV weiterbezahlen. Wer den Kinderzuschlag erhält übrigens noch zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe aus dem Bildungspaket (z.B. für Klassenfahrten).
Interessant ist die zumindest irritierende Entscheidung des Sozialgericht Münster vom 01.03.2006 (Az: S 3 KG 37/05)  nach der ein geringes Einkommen nicht zugleich zum Ausschluss von Hartz IV und Wohngeld führen konnte.
Hier geht es zu unserem Ressort Sozialrecht: Sozialrecht

Fehler in Eingliederungsvereinbarungen finden und sich wehren

Fehler in Eingliederungsvereinbarungen

Arbeitssuchende fühlen sich oft überfahren, wenn sie vom Jobcenter eine mehrseitige zu unterschreibende Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen. Was also tun? Unterschreiben, die Unterschrift verweigern? Auf die Barrikaden gehen? Der in Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. erklärt Hartz IV-Empfängern, wie sie reagieren können.

1.  Um Überlegungsfrist bitten

Keiner kann sie zwingen eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) sofort zu unterschreiben. Dem Gesetz nach muss der Eingliederungsvereinbarung sogar eine Verhandlungsphase vorausgehen, vgl. § 15 SGB II.

Tipp vom Anwalt: Bitten Sie den Sachbearbeiter sich das Dokument in Ruhe zuhause durchlesen zu können und mit Jemanden zu besprechen. Unterschreiben Sie also nicht vorschnell, wenn Sie die Regelungen nicht gleich voll durchschaut haben.

2. Ihre Bedenken schriftlich darlegen

Wie so oft gilt beim Jobcenter: Bringen Sie Ihre Bedenken schriftlich (Faxbeleg beweist etwa den Zugang) vor!

Häufige Probleme sind:

  • Die Eingliederungsvereinbarung geht auf Ihre individuelle berufliche, persönliche und gesundheitliche Situation gar nicht oder nur unzureichend ein (sog. Potentialanalyse)
  • mit Ihnen wurde gar nicht “verhandelt”
  • die EGV hat eine unangemessen lange Laufzeit von mehr als mindestens sechs Monaten (vgl. BSG vom 14.02.2013, Az.: B 14 AS 195/11 R)
  • die Ihnen auferlegten Verpflichtungen sind zu unbestimmt

3. Widerspruch einlegen gegen Eingliederungsverwaltungsakt

Oft kommt es dazu, dass bei einer nichtzustandegekommenen Eingliederungsvereinbarung diese als Verwaltungsakt erlassen wird. Oft wird dabei aber ein völlig neuer Inhalt vorgegeben, der gar nicht mit Ihnen besprochen war (vgl. SG Stuttgart vom 21.05.2014, Az.: S 18 AS 2698/14). Dann fehlt aber wiederum die Verhandlungsphase.

Manchmal fehlen aber auch Ausführungen, warum die vorgeschlagene EGV als Verwaltungsakt erlassen wurde.

Lesen Sie zu den Sanktionen hier: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/09/25/sanktionen-durch-das-jobcenter-und-wie-sie-sich-wehren/

Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV: Hartz IV

Die fünf häufigsten Fehlern bei den Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern

Hartz IV

Unterkunfts- und Heizkosten

Wohnen ist teuer und die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger, die ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung haben, eine besondere finanzielle  Herausforderung.Viele Hartz IV-Empfänger bekommen Miete und Heizkosten nicht voll vom Amt erstattet. In vielen Fällen zu Unrecht, wie Anwalt Christopher Richter in diesem Beitrag erläutert.  „Die fünf häufigsten Fehlern bei den Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern“ weiterlesen

Sanktionen durch das Jobcenter – und wie Sie sich wehren!

Sanktionen durch das Jobcenter richtig abwehren

Sanktionen durch das Jobcenter sind ein großes Problem für viele Hartz IV-Empfänger – seit 2022 Bürgergeldempfänger – , weil sie dadurch zumindest zeitweise unter das Existenzminimum gedrückt werden. 2016 wurden monatlich angeblich 134.390 Bezieher der Grundsicherung gekürzt. Mit dem neuen Bürgergeldgesetz wurden die Regel hier geändert, vgl. § 31a SGB II.
In diesen Beitrag stellt Fachanwalt für Sozialrecht Christopher Richter, LL.M.Eur die drei häufigsten Sanktionsgründe vor und erklärt, wie Sie sich richtig wehren können:

1. Verstoß gegen Meldepflichten

Im Fall von Verstößen gegen Meldepflichten, wie das unentschuldigte Nichterscheinen zu einem Beratungsgespräch beim Jobventer wird mit einer Leistungskürzung von jeweils 10%, dh. oft 50,20  € bestraft. Die Jobcenter haben hier keine Ermessensspielraum. Mit dem neuen Bürgergeld beträgt die Kürzungsdauer jedoch nur einen Monat.

Tipp von Anwalt:  Entschuldigen Sie sich rechtzeitig und legen Sie im Fall einer Sanktion rechtzeitig schriftlich Widerspruch ein, wenn Sie einen wichtigen Grund zum Fernbleiben hatten, etwa aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen oder den Meldezweck in der Einladung nicht konkret genug benannt wurde.

2. Verstoß gegen die Verpflichtung Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen

Achtung: Ab 01.07.2023 wird die Nichtteilnahme an Arbeitsgelegenheiten (1 €-Jobs) nicht mehr sanktioniert.
Bis dahin gilt:
Entgegen der Ansicht von vielen Jobcenter dürfen Arbeitsuchende nicht zu allen Tätigkeiten verpflichtet werden!  Arbeitsstellen mit hohen fachlichen Anforderungen sind für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse nicht geeignet. So hat das Sozialgericht Koblenz etwa entschieden, dass ein selbstständigerVersicherungsmakler nicht zur Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren verdonnert werden darf (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Das Sozialgericht Oldenburg entschied am 03.04.13, dass eine ein Eingliederungsmaßnahme abgebrochen werden darf, die unzumutbar lang im Sinne von § 45 Abs. 2 SGB III war.
Tipp vom Anwalt: Ihre dem Jobcenter bekannten gesundheitlichen Einschränkungen sind in der Eingliederungsvereinbarung mitzuerfassen und – auch wenn das nicht passiert – bei der Unterbreitung von Stellenangeboten Ihnen gegenüber zu berücksichtigen. Ist unklar, ob Ihnen die amtlicherseits vorgegebenen Tätigkeit  zumutbar ist, dann dürfen Sie auch nicht bei Arbeitsangebotablehnung sanktioniert werden (SG Magdeburg vom 06.09.2021, Az. S 20 AS 1031/18).

3. Verstoß gegen Kooperationsplang (früher: Eingliederungsvereinbarung)

Mit dem Bürgergeld ist ein Kooperationsplan an die  Stelle der Eingliederungsvereinbarung getreten.  Nunmehr dürfen Bürgergeldempfänger bestraft werden, wenn sie gegen die Pflichten des sogenannten  Kooperationsplans verstoßen.
Dieser wird aber wohl rechtswidrig sein, wenn in ihm die Eignung und individuelle Lebenssituation des Leistungsberechtigten keinen Niederschlag findet und er keine individuellen, konkreten Leistungsangebote zur Eingliederung in Arbeit enthält (BSG von 23.06.2016, Az.: B 14 AS 30/15 R). Es wird wohl weiter auch Streit um die höchstzulässige Zahl von Bewerbungen geben. Zehn Bewerbungen von Arbeitssuchenden sind  im Schnitt üblich.
Tipp vom Anwalt: Arbeitssuchende unter 25 Jahren werden bei Verstößen wesentlich härter bestraft als ältere Hartz IV Empfänger (vgl. § 31a SGB II). Bereits beim ersten Verstoß entfällt die Regelleistung komplett und im Wiederholungsfall werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr bezahlt (sogenannte Totalsanktion). Betroffen verlieren im schlimmsten Fall Ihre Wohnung aufgrund auflaufender Mietschulden und laufende Ratenzahlungsvereinbarungen platzen aufgrund Geldnot. Damit wenigstens der Krankenversicherungsschutz nicht weitgehend ausfällt, sollten Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter unbedingt beantragt werden. Die Totalsanktion ist auch innerhalb der Berater der Jobcenter umstritten. Entgegen einer weit verbreitete Ansicht sind die Sanktionsmöglichkeiten vom Bundesverfassungsgericht aber (noch) nicht als verfassungswidrig eingestuft worden (vergleiche auch Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 20/15 R).
Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Update: Urlaub für Arbeitslose?

Urlaub für Hartz IV-Empfänger

Darf ein Hartz IV-Empfänger Urlaub machen?

Nur auf Balkonien oder auch in Übersee? Über diese interessante Frage hatte das Sozialgericht in Dortmund kürzlich zu entscheiden. Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die interessante Entscheidung vor (Az.: S 19 AS 3947/16).

Zunächst hatte der Mann beim Sachbearbeiter die Zustimmung zur Ortsabwesenheit für 17 Tage beantragt. Dieser Antrag wurde vom Jobcenter abgeschmettert, weil dadurch angeblich die Vermittlungsaussichten seit 2005 arbeitslosen Klägers beeinträchtigt würden. Tatsächlich hatte sich der Mann auf zwei Stellen als Helfer im Lager- und Küchenbereich beworben.

Widerspruch war nicht erfolgreich

Im Widerspruchsverfahren führte das Jobcenter aus, dass der Urlaub auch deshalb keinen Urlaub gewährt bekomme, weil er klagefreudig sei und in der Vergangenheit mehrmals über „Grundsatzregelungen“ hinweggesetzt habe.

Wie den Urlaubsanspruch durchsetzen?

Es existieren verschiedene Theorien, wie der Urlaubsanspruch durchgesetzt werden muss. Zum Teil wird vertreten die Zustimmung müsse im Wege des einstweiligen Rechtsschutz durchgesetzt werden, andere meinen, die Zustimmung könne im Nachhinein über den sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch ersetzt werden. Schließlich wird auf vertreten, dass im Falle eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides inzident geprüft werde, ob die Zustimmung zurecht verweigert wurde.

Das Gericht in Dortmund hat sich jetzt der letztigen Ansicht angeschlossen. Ein einstweiliger Rechtsschutz käme nicht in Frage, weil dort eigentlich nur vorläufige und keine endgültigen Regelungen getroffen werden dürften. Gegen den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch spreche, dass in einer nicht erteilten Zustimmung eigentlich keine Verletzung von Auskunfts- oder Beratungspflichten zu sehen sei.

Ermessen für Urlaubsgewährung auf Null reduziert

Im vorliegenden Fall war nach dem Gericht das Ermessen des Jobcenters zur Urlaubsgewährung auf Null reduziert. Die angeführten Gegenargumente seien allesamt sachfremd. „Auch für Arbeitslose ist Urlaub notwendig. Die Möglichkeit der Eingliederung in Arbeit während der Zeit der beabsichtigten Ortsabwesenheit darf also nicht nur eine entfernte sein, weil ansonsten der Urlaubsanspruch ins Leere liefe. Vorliegend sei nicht erkennbar, dass die ausgeschriebenen Stellen in besonderer Weise dem Profil des Klägers entsprechen. Es seien vielmehr stinknormale Helferstellen die im Dortmunder Raum regelmäßig angeboten werden. Der Beurteilungsspielraum des Jobcenters sei daher in dem Fall ausnahmsweise auf Null reduziert und somit die Zustimmung eine gebundene Entscheidung. Daher sei die Aufhebung von Sozialleistungen zu Unrecht erfolgt und dem Kläger nachzuzahlen. Dies gelte auch für die Kosten für Unterkunft und Heizung während der Ortsabwesenheit!

Interessante Ausführungen zum Überprüfungsantrag

Das Urteil enthält weiter interessante Ausführungen zum Überprüfungsantrag, die durchaus lesenswert sind.

Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Bei Fragen: 0931/47085337 oder richter(ät)anwaltskanzlei-wue.de

Eintretende Arbeitsunfähigkeit während genehmigter Ortsabwesenheit

Kürzlich hat das SG Stuttgart übrigens entschieden, dass der Anspruch auf Leistungsfortzahlung auch bei während der Ortsabwesenheit eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht wegfällt (Az.: S 8 AL 812/17). Die Bundesarbeitsagentur hatte dem Mann zuvor einen Familienurlaub genehmigt und mit deren Ende die Sozialleistungen beendet. Das verstößt gegen § 146 SGB III entschieden die Sozialrichter mit Gerichtsbescheid vom 27.06.2017.

 

 

Hartzer aufgepaßt: Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze!

Neue Regelsätze mit dem Bürgergeld

Wie das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat erhaltenAlleinstehende 502 Euro (bisher 449 Euro),
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft 451 Euro (bisher 404 Euro) und  Kinder ab 14 Jahre 420 Euro (bisher 376 Euro),
Kinder von 6 bis 13 Jahre 348 Euro (bisher 311 Euro) sowie
Kinder bis 5 Jahre 318 Euro 245 Euro!

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Krankenversicherung

Auswirkung von Arbeitslosigkeit auf die Krankenversicherung

Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein finanzieller Schock für viele Menschen. Es kommt zudem auch zu Änderungen bei ihrer Krankenversicherung. Insbesondere Selbstständige, die ihr Geschäft zum Beispiel im Falle von Insolvenz aufgeben mussten, wir kommen mit ihrer privaten Krankenversicherung unter Umständen Probleme.

1. Privatversicherte bekommen einen Zuschuss!

Ehemalige Selbständige können bei ihrer privaten Krankenversicherung bleiben, wenn der bisherige Selbsbehalt maximal 5000 € pro Jahr beträgt und keinen ausländischen Versicherer Ihr Vertragspartner ist. Einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherer ist in der Regel ausgeschlossen für den, der älter als 55 Jahre ist und die letzten fünf Jahre vorm ALG I-Bezug privatversichert war.

Tipp vom Anwalt: Sie können einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung auf ALG2 stellen, wenn Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben wollen.

Mit Ihrer Hilfebedürftigkeit verringert sich der private Krankenkassenbeitrag dann auf maximal den halbierten Beitrag für den Basistarif und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag gemäß 242 SGB V. 2017 wurden hierfür maximal 341,48 € und zudem 55,46 € für die Pflegeversicherung (halbierter Höchstbetrag) gezahlt.

Durch den Wechsel in den neuen Tarif behandeln Sie nach Rückkehr Privatversicherer unter Umständen wie einen Neukunden, so dass Ihre Altersrückstellungen in Gefahr sind. Jedoch können Sie eventuell ihren bestehenden Privatversicherungstarif behalten, wenn Sie die Höhe der Selbstbeteiligung und die Leistungen Ihre neuen Situation anpassen. Als positive Folge der Gesundheitsreform können die Rückstellungen für das Alter bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft bei kluger Wahl vollständig übertragen werden. Informieren Sie sich!Jedoch kann im Einzelfall später eine neue Überprüfung ihres Gesundheitszustandes erforderlich sein, so dass eine Rückkehr in den alten Tarif ausgeschlossen ist. Zuschüsse zu den Behandlungskosten im Falle eines Selbstbehaltes werden zudem von Jobcenter nicht gewährt. Seien Sie daher vorsichtig! Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrag durch den privaten Krankenversicherer machen die Jobcenter außerdem manchmal Schwierigkeiten.

Tipp vom Anwalt: Ist der Wechsel der Krankenkasse nicht möglich oder würde er für den Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten, etwa weil er besondere Behandlungs- oder Vorsorgeformen verliert, die für seinen Gesundheitszustand bedeutsam sind oder ist der ALG2- Bezug absehbar nur kurzfristig, kommt ein Übernahme des Zusatzbetrages durch den Träger der Grundsicherung infrage. Weil die rechtliche Lage in der Krankenversicherung durchaus kompliziert sein kann, muss das Jobcenter Sie hier beraten. Bei Beratungsfehlern hier haftet das Jobcenter unter Umständen nach dem sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch.

Auch bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zahlt das Jobcenter bei Hilfebedürftigkeit unter Umständen einen Zuschuss für die Krankenversicherung des Leistungsberechtigten,wenn so Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (So genannte “Würde-Fälle”). Der Zuschuss beschränkt sich aber hier auf das Notwendige. Dies kann zu Finanzierungslücken im Falle einer Überversicherung führen.

Tipp vom Anwalt: Mit Eintritt der Hilfebedürftigkeit haben Sie ein Monat Zeit zu prüfen, ob sie sich familienversichern können.

2. Auswirkungen von Sanktionen des Jobcenters auf den Krankenversicherungsschutz

Bei einer Vollsanktion, ohne dass Sie auch Sachleistungen oder die Unterkunftskosten vom Jobcenter bezahlt bekommen, wird Ihnen der Krankenkassenbeitrag auch nicht zuschussweise gewährt. Im Falle einer Sperrzeit ist Ihr Krankenversicherungsschutz hingegen nicht gefährdet. Wenn Sie arbeitslos werden und sich korrekt und rechtzeitig bei den entscheidenden Stellen melden, kann Ihnen Ihr privater Krankenversicherer gem. § 193 VI VVG bei Hilfebedürftigkeit übrigens nicht mehr kündigen.

3. Aufhebung von Hartz IV

Eine nachträgliche Aufhebung Ihrer Hartz IV-Leistungen hat zwar keine Folgen für das bisher bestehende Krankenversicherungsverhältnis, jedoch müssen Sie bei schuldhaften Falschangaben auch den Krankenversicherungsbeitrag zurückbezahlen. Daher ist in diesem Fall immer ein Widerspruch zumindest zu prüfen.

Lesen Sie hier mehr zum allgemeinen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/08/02/tipps-fuer-den-richtigen-umgang-mit-ihrer-krankenversicherung/

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unklarkeiten lassen Sie sich beraten. Kurze Rückfragen werden unter 0931/47085337 telefonisch kostenfrei beantwortet.

Die interessante Hartz IV-Entscheidung: Hartzer passt beim Zocken auf!

Entscheidung im SGB II-Recht

Es wär so nett: Mit ein paar Glücksspielgewinnen im Automaten-Casino die Stütze aufbessern? Der Idee eines Hartz IV -Empfängers hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil letzten Jahres nun endgültig einen Strich durch seine Rechnung gemacht. Lesen Sie hier die Urteilzusammenfassung: „Die interessante Hartz IV-Entscheidung: Hartzer passt beim Zocken auf!“ weiterlesen