Immer wieder verlangen Pflegeheime eine Reservierungsgebühr um einen Platz bei sich für den Pflegebedürftigen freizuhalten. Dies wird nach dieser BGH-Entscheidung in vielen Fällen unwirksam sein. Ggf. können diese gezahlten Gelder noch für die Vergangenheit zurückgeholt werden. (Sachverhalt vereinfacht) Die pflegebedürftige Klägerin, die von einer privaten Pflegeversicherung Pflegeleistungen bezog, schloss mit der beklagten Betreiberin eines Pflegeheims […]